Was geschieht wenn eine Person zu lebenslänglich verurteilt wird und sie im Gefängnis stirbt aber dann wiederbelebt wird?

7 Antworten

Nein. Die Person ist ja nicht gestorben. Tot ist man erst beim Erlöschen sämtlicher Hirnfunktionen.

Na ja, Tot bist du wenn´s der Doktor sagt. Ist wie beim Fußball: Abseits ist dann wenn der Schiri pfeift. Und sonst nicht. Und wiederbeleben ist quasi der Videobeweis. Locker bleiben!  ;-)

@Edelgasleckage

Aber es werden ja heute noch Leute als Tod erklärt die es dann am Ende gar nicht sind, manche Wachen im Sarg auf und finden einen qualvollen Tod, manche während der Organentnahme (jene mit Organspenderausweis) wiederum andere haben das Glück vorher wieder aufzuwachen.

@Eddcapet

Hast du schlecht geträumt oder zu viel RTL2 geguckt? Du solltest etwas gegen deine Phobien unternehmen.

Jemand ist tot, bzw. wird "regulär" erst für tot erklärt, wenn Herzschlag, Kreislauffunktionen und Atmung eine bestimmte Zeitlang  erloschen sind und nicht mehr in Gang kommen, auch durch ärztliche Maßnahmen nicht. Durch längeren Sauerstoffmangel kommt es dann ebenfalls zu Schäden im Gehirn. Diese ärztlichen Maßnahmen können womöglich von vornherein entfallen, wenn man bspw. weiß, die Person liegt bereits seit einer oder mehreren Stunden ohne Herz/Kreislauffunktionen da. Dann kann sie aber auch nicht mehr wiederbelebt werden. Sie ist unwiderruflich tot.

Es gibt normalerweise ein "Zeitfenster", indem man solche Personen häufig reanimieren kann, findet so ein Vorfall statt  - wird am besten auch gleich damit begonnen - ohne dass diese Personen körperliche oder geistige Schäden davontragen. Es ist jedoch nicht gesagt, dass diese Reanimation auch wirklich gelingt, und das bei jedem so ist.

Manche Leute fallen wirklich um, und Wiederbelebung, auch gleich eingesetzt, bringt nichts. Sie sind tot und bleiben es auch.

War vor einigen Wochen selbst Zeuge eines solchen Vorfalls.

Von dem her ist die Formulierung falsch gewählt "jemand stirbt und wird wiederbelebt". 

...Nimmt man diese Aussage wortwörtlich, gibt es das so nicht.

"Tod" bedeutet bei uns in DE immer "Hirntod". 

Erst wenn der festgestellt wurde, ist man tot. Damit ist dann auch die Strafe beendet. 

Ansonsten wird wiederbelebt/reanimiert, wie bei anderen Leute auch, wobei ich mich bezüglich Knast aber frage, warum? 

Oder, wie es im Reisekostenrecht von Beamten heißt: Tritt der Tod während der Dienstreise ein, ist die Dienstreise beendet (oder so ähnlich - hier natürlich das Problem des Hirntods ;-)))) 

Lebenslänglich bedeutet max. 25 Jahre Haft, wenn man in dieser Zeit gestorben ist und wird wiederbelebt, wird die Haftstrafe fortgeführt. Das eine hat mit dem anderen doch gar nichts zu tun. Es wird keiner entlassen, nur weil er klinisch für kurze Zeit tot war.

lg liilo

Eine Person ist erst dann tot, wenn der Notarzt dieses feststellt. Dann werden sämtliche Wiederbelebungsversuche eingestellt.