Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Eigentümergemeinschaft gegen mich bei Beschwerden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Wohnungseigentumsgesetz ist maßgeblich - alles, was nicht einvernehmlich geregelt werden kann, muß gerichtlich durchgesetzt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woeigg/gesamt.pdf

Der Verwalter hat gesetzlich und vertraglich festgelegte konkrete Aufgaben.

§ 18 sieht, bei schwerwiegenden Verstößen, durch Gerichtsbeschluß auch das Ausscheiden des Verursachers durch Zwangsveräußerung seines Eigentums vor.

Das ist aber das letzte Mittel - es muß sich hier um wirklich gravierende Dinge handeln, bevor ein Gericht so etwas anordnet.

Mitglied einer Eigentümergemeinschaft zu sein, ist nicht "vergnügungssteuerpflichtig" - das kann ähnlich fatal sein, wie eine Erbengemeinschaft - wenn sich die Eigentümer untereinander nicht mehr verstehen, kann es auf Dauer unerträglich werden.

..... keine, welche denn auch?

Fordere den Verwalter auf, diesbezüglich Anwürfe zu unterlassen. Fordere ihn auf, unverzüglich die Geschwindigkeit zu benennen, die gefahren wurde. In Wohngebieten darf bei uns so rd. 50 km/h gefahren werden, wenn es möglich ist.

Zeige dem Verwalter an, daß bei ausbleibenden Antwort die Staatsanwaltschaft eingebunden wird, um die Anwürfe prüfen und ggf. ahnden zu lassen.

Viel Glück.