Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Eigentümergemeinschaft gegen mich bei Beschwerden?
Hallo, wir besitzen eine Eigentumswohnung und einen Tiefgaragenstellplatz. Die Eigentümerversammlung sind wirklich furchtbar, langwierig und alles andere als ergebnisorientiert. Seid wir gegen die Einzäunung gestimmt haben (es wurde ein Zaun komplett um die 3 Häuser gezogen damit böse, fremde Nachbarn nicht mehr den Privatweg nutzen), sind wir in Ungnade gefallen und es wird alles mögliche gegen uns genutzt.
Heute bekamen wir erstmalig eine Beschwerde vom Verwalter zugestellt "wir würden zu schnell und rücksichtslos in der Tiefgarage fahren". So ein Quatsch.
Hat der Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft irgendwelche Rechte / Möglichkeiten gegen uns? Oder können die nur "nett" darauf hinweisen das zu unterlassen? Im Netz habe ich nur gefunden dass ich die allerschlimmsten Fall klagen müssten und dann unser Eigentum verkauft werden könnte.
Danke für wertvolle Hinweise/Antworten am besten mit §-Angabe oder so änhlich.
2 Antworten
Das Wohnungseigentumsgesetz ist maßgeblich - alles, was nicht einvernehmlich geregelt werden kann, muß gerichtlich durchgesetzt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woeigg/gesamt.pdf
Der Verwalter hat gesetzlich und vertraglich festgelegte konkrete Aufgaben.
§ 18 sieht, bei schwerwiegenden Verstößen, durch Gerichtsbeschluß auch das Ausscheiden des Verursachers durch Zwangsveräußerung seines Eigentums vor.
Das ist aber das letzte Mittel - es muß sich hier um wirklich gravierende Dinge handeln, bevor ein Gericht so etwas anordnet.
Mitglied einer Eigentümergemeinschaft zu sein, ist nicht "vergnügungssteuerpflichtig" - das kann ähnlich fatal sein, wie eine Erbengemeinschaft - wenn sich die Eigentümer untereinander nicht mehr verstehen, kann es auf Dauer unerträglich werden.
..... keine, welche denn auch?
Fordere den Verwalter auf, diesbezüglich Anwürfe zu unterlassen. Fordere ihn auf, unverzüglich die Geschwindigkeit zu benennen, die gefahren wurde. In Wohngebieten darf bei uns so rd. 50 km/h gefahren werden, wenn es möglich ist.
Zeige dem Verwalter an, daß bei ausbleibenden Antwort die Staatsanwaltschaft eingebunden wird, um die Anwürfe prüfen und ggf. ahnden zu lassen.
Viel Glück.