Welche Rechte hat Lebensgefährtin eines Verstorbenen gegenüber den gesetzlichen Erben?

7 Antworten

Muss ich die Räumung der 3 Räumlichkeitn an EINEM Tag zulassen? Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen?

Ja: Du kannst und darfst nicht erwarten, dass die Räumung an unterscheidlichen Tagen, mit nutr einem Helfer und in nur einer Etage durchgeführt wird, weil es dir besser in den Kram passt, aber erhebliche Mehrkosten verursacht.

Diesen Herasgabeanspruch werden die Erben daher gegte deinen Willen und auf deine Kosten auch gerichtlich durchsetzen können :-O

Es bliebe dir unbenommen, den Inhalt persönlichen (!) Eigentums (Kleindung) auszuräumen und in Kartons zu lagern

Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben?

Sind sie von deinem LG angeschaftt, gehören sie den Erben.

Nicht für alle Dinge gibt es noch Rechnungen!

Dann gehören sie den Erben, soweit du nichts gegenteiliges (Zuwendung, Geschenk, Kostentragung) beweisen kannst :-O

Es ist ein einziger Albtraum

Wieso?

  1. Du vereinbarst einen Termin mit Zeifenster, etwa Monatg, 9-17 Uhr
  2. Nimmst deine persönlichen Sachen aus den Schränken
  3. Verschliesst dein Zimmer mit persönlichem Eigentum, dass sie nur in deiner Anwesenheit besichtigen können
  4. Vermeidest unbedingt, nichts auszuräumen oder zu verstecken, dessen alleiniges Eigentum du nicht beweisen kannst, um keine Straftat Unterschlagung zu begehen
  5. Bittest eine/n Freund/in, dich an dem Tag zu besuchen und zu begleiten
  6. Lässt die Erben abtransportieren, was im Zweifel eben Ihnen gehört
  7. nach 6-8 Stunden ist alles erledigt und du kannst weiter trauern.

G imager761

 Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? 

dein haus? wohl eher das haus der erben, du hast nichts geerbt also auch nichts vom haus das bedeutet du hast kein hausrecht mehr wenn die erben alles an einem tag räumen wollen dann dürfen sie das. 

dann musst du deine sachen eben vorher sammeln in kartons packen und irgendwo unterstellen.

 Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben?

wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen. 

stubenkuecken  27.06.2015, 19:01

...wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen...

Das ist der Streitpunkt. Wer ist in Beweispflicht. Wenn die Erben den Rechtsanspruch nicht beweisen können, bleibt alles beim alten. 

Ursusmaritimus  27.06.2015, 19:02

wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen. 

So einfach ist es glücklicherweise nicht!

dafee01  27.06.2015, 19:03

Lies mal genau! Ihr gehört 50 % des Hauses!

Wer als erster einen Anwalt zu Rate zieht, hat die besseren Karten.

Mein Lebensgefährte ist verstorben.

Zuerst mal mein Beileid. Soweit ich weiß können nicht einfach irgendwelche Leute kommen und die Bude leer räumen. Dazu braucht sie wohl erst einmal einen Erbschein oder ähnliches vom Nachlassgericht. (Ich hoffe, das ist so richtig.) Ich nehme an, das du hier mal anfragen kannst.

http://www.erbrecht-einfach.de/erbschein-nachlassgericht-erbe-ausschlagen-nachlassverwalter/nachlassgericht.html

Vielleicht hast du aber auch Glück und ein User ist in den nächsten Stunden hier online und findet deine Frage.

da du auch im Haus lebst, denke ich, kannst du bestimmen wer ins Haus kommt und was raus getragen wird! Was die Elektronik betrifft, da solltest du behaupten die Dinge gehören dir! Du hast sie gekauft. Sie können dir nicht das Gegenteil beweisen! Denke daran "Angriff ist die beste Verteidigung"! Viel Glück!