Welche Rechte hat Lebensgefährtin eines Verstorbenen gegenüber den gesetzlichen Erben?
Mein Lebensgefährte ist verstorben. Uns gehört ein Haus - jedem 50 %. Ich erbe nichts, es besteht ein Vermächtnis für die 50 %/ seine Haushälfte. Die gesetzlichen Erbinnen erben den Rest, somit auch seinen gesamten Hausrat, Kleidung und sonstiges. Es geht nun darum, dass das halbe Haus geräumt wird. Es sind 2 Räume, in den z. B. auch Schränke (mit Inhalt) abgebaut werden müssen sowie 2 Schränke in unserem großen Keller - alles frei zugänglich, wo sich auch meine Sachen befinden. Das Verhältnis zu seinen Halbschwestern ist nicht besonders gut.... Nun wurde mir "angedroht", dass sie mit mehreren Leuten wiederkommen wg. der Räumung... Es sind alles fremde Leute... ich habe kein Vertrauen und kann nicht in 3 Etagen gleichzeitig sein und kontrollieren, ob nicht auch an meine Sachen ´rangegangen wird. Muss ich die Räumung der 3 Räumlichkeitn an EINEM Tag zulassen? Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben? Nicht für alle Dinge gibt es noch Rechnungen! Es ist ein einziger Albtraum und keiner hat mich bisher beraten können. Ich bin in wirklicher Trauer!!! Und dann kommen diese Schwestern, die ihn seit Jahren nicht gesehen haben und sich auch nicht gekümmert haben, als er so krank war... und jetzt noch nicht einmal Blumen für das Grab mitbringen...aber das nur so nebenbei
7 Antworten
Muss ich die Räumung der 3 Räumlichkeitn an EINEM Tag zulassen? Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen?
Ja: Du kannst und darfst nicht erwarten, dass die Räumung an unterscheidlichen Tagen, mit nutr einem Helfer und in nur einer Etage durchgeführt wird, weil es dir besser in den Kram passt, aber erhebliche Mehrkosten verursacht.
Diesen Herasgabeanspruch werden die Erben daher gegte deinen Willen und auf deine Kosten auch gerichtlich durchsetzen können :-O
Es bliebe dir unbenommen, den Inhalt persönlichen (!) Eigentums (Kleindung) auszuräumen und in Kartons zu lagern
Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben?
Sind sie von deinem LG angeschaftt, gehören sie den Erben.
Nicht für alle Dinge gibt es noch Rechnungen!
Dann gehören sie den Erben, soweit du nichts gegenteiliges (Zuwendung, Geschenk, Kostentragung) beweisen kannst :-O
Es ist ein einziger Albtraum
Wieso?
- Du vereinbarst einen Termin mit Zeifenster, etwa Monatg, 9-17 Uhr
- Nimmst deine persönlichen Sachen aus den Schränken
- Verschliesst dein Zimmer mit persönlichem Eigentum, dass sie nur in deiner Anwesenheit besichtigen können
- Vermeidest unbedingt, nichts auszuräumen oder zu verstecken, dessen alleiniges Eigentum du nicht beweisen kannst, um keine Straftat Unterschlagung zu begehen
- Bittest eine/n Freund/in, dich an dem Tag zu besuchen und zu begleiten
- Lässt die Erben abtransportieren, was im Zweifel eben Ihnen gehört
- nach 6-8 Stunden ist alles erledigt und du kannst weiter trauern.
G imager761
Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen?
dein haus? wohl eher das haus der erben, du hast nichts geerbt also auch nichts vom haus das bedeutet du hast kein hausrecht mehr wenn die erben alles an einem tag räumen wollen dann dürfen sie das.
dann musst du deine sachen eben vorher sammeln in kartons packen und irgendwo unterstellen.
Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben?
wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen.
...wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen...
Das ist der Streitpunkt. Wer ist in Beweispflicht. Wenn die Erben den Rechtsanspruch nicht beweisen können, bleibt alles beim alten.
wenn du beweisen kannst das du es bezahlt hast dann gehört es dir, wenn nicht dann dürfen sie es mitnehmen.
So einfach ist es glücklicherweise nicht!
Lies mal genau! Ihr gehört 50 % des Hauses!
Wer als erster einen Anwalt zu Rate zieht, hat die besseren Karten.
Mein Lebensgefährte ist verstorben.
Zuerst mal mein Beileid. Soweit ich weiß können nicht einfach irgendwelche Leute kommen und die Bude leer räumen. Dazu braucht sie wohl erst einmal einen Erbschein oder ähnliches vom Nachlassgericht. (Ich hoffe, das ist so richtig.) Ich nehme an, das du hier mal anfragen kannst.
Vielleicht hast du aber auch Glück und ein User ist in den nächsten Stunden hier online und findet deine Frage.
da du auch im Haus lebst, denke ich, kannst du bestimmen wer ins Haus kommt und was raus getragen wird! Was die Elektronik betrifft, da solltest du behaupten die Dinge gehören dir! Du hast sie gekauft. Sie können dir nicht das Gegenteil beweisen! Denke daran "Angriff ist die beste Verteidigung"! Viel Glück!