Weideland bebauen?

3 Antworten

Aber Hallo, nur weil einem ein Stück Land gehört, kann man nicht tun und lassen was man will.   Wie würde es da um uns herum aussehen ??

Grundsätzlich darf niemand ein Bauwerk einfachso in die freie Landschaft stellen.   Und : Blockhütte oder Scheune ist wohl auch ein riesen Unterschied !!!

Block oder Gartenhütten als Gerätehäuschen und evtl. kleine Freizeitlaube dürfen auf ausgewiesenen Garten und Freizeitflächen gebaut werden. Die Flächen sind aber bei der Gemeinde auf den Flächennutzungsplan eingetragen und die Hütten dürfen festgelegte Größen nicht überschreiten.

Landwirde dürfen dann noch auf den für sie ausgewiesenen Flächen Schuppen, ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung erstellen. wenn diese ein bestimmtes Raumvolumen nicht unterschreiten sind sie sogar genemigungsfrei (zumindest in einigen Bundesländern).

Also: Vorstellungen konkret in eine Anfrage fassen (Größe, Zweck, feste oder fliegende Baute) und ab auf das zuständige Landratsamt. Hier wirst du keine passende Antwort finden.

Ach und dann sind da noch fliegende Baute: Dabei handelt es sich um ortsbewegliche Bauwerke, also Hütten, die keine Fundamentierung, also einen festen Verbund mirt dem Untergrund eingehen und nicht an ein Ver- und Entsorgernetz angeschlossen sind (Strom, Wasser, Abwasser). das kann also auch ein Wohnwagen, ein Bauwagen, Festzelt,... sein. Die darf man unter Umständen für eine längere Nutzungsdauer auf seinem Privatgrund abstellen, Ohne Genehmigung und wenn einer meckert schiebt man das Ding mal einen Tag weg und wieder drauf, und schon beginnt ein neuer Nutzungszeitraum......

Gruß

Wenn Du eine Weide sowie eine Baugenehmigung hast, kannst Du das natürlich machen lassen.

bunny20 
Fragesteller
 10.05.2011, 22:26

Danke dir

Die Antwort kann nur das Landratsamt bzw. der Kreisbaumeister geben!!