Max. Höhe für Lebensbaum (Nachbarschaft) - Land NRW
Hallo zusammen,
hier ein paar Daten:
Wir leben in einer Doppelhaushäfte und haben Lebensbäume hinter dem Gartenzaun (im Garteninneren) als zusätzlichen Sichtschutz.
Wir und die Nachbarn sind alle Eigentümer, sind also keine Mieter o.ä. im Spiel.
Jetzt beschwert sich der Nachbar hinter uns (nicht der direkt Anliegende), dass unsere Lebensbäume zu hoch seien. Zwischen unserem Grundstück und seinem befindet sich eine Straße, somit sind die Grundstücke nicht direkt anliegend, da die Straße ja der Stadt gehört. Müsste ich schätzen wären das so von unserem Zaun gute 2-3 Meter Abstand bis zu seiner Tür. Von der Baumwurzel der Lebensbäume her sogar plus 30-50 cm mehr.
Örtlich ist die ganze Geschichte weder durch das Bauamt, noch durch das Ordnungsamt geregelt (habe mich telefonisch erkundigt). Man sagte, dass man sich nur an das Nachbarrecht-NRW hält.
Die Hecken sind gute 2,50 Meter hoch. Jetzt steht da nichts über die maximal Höhe in dem Gesetz. Ich finde nur Lebensbaum Abstand 2 Meter, Lebensbaum Smaragd Abstand 1 Meter, Hecken über 2 Meter Abstand 1,5 Meter plus das was sie zu hoch sind.
Meine Frage nun: Wie hoch dürfen die Hecken sein bevor wir sie stutzen müssen.