WEG-Verwalter möchte seinen eigenen Nachfolger bestimmen
Hallo zusammen, der Vertrag unseres Hausverwalters für ein Objekt mit ca. 30 Wohnungen, die zum größten Teil vermietet sind und zum kleineren Teil von den ET´s selbst bewohnt werden, läuft gegen Ende des Jahres 2014 aus. Bei der nächsten ETV möchte der WEG-Verwalter gern einen Nachfolger wählen lassen, der dann ab 01.01.2015 das Amt übernimmt. Das ist so weit wahrscheinlich vernünftig. Der jetzige Verwalter hat m.E. die Gemeinschaft über Jahre belogen und betrogen; u.a. hat er die Rücklagen der Gemeinschaft lange Jahre auf seinem Privatkonto laufen lassen und stand zeitweilig vor einer Privatinsolvenz. Dieser Vorfall wäre alleine schon ein Grund gewesen ihm ausserordentlich zu kündigen. Jetzt hat er durchblicken lassen, dass er bereits selbst einen potentiellen Nachfolger gefunden hat. Da die Eigentümer meist weit weg vom Objekt wohnen und so gut wie kaum einer zur ETV kommt wird der Verwalter wie jedes Jahr sich Vollmachten geben lassen und ich befürchte nun dass er sich Kraft seiner Vollmachten seinen eigenen Nachfolger wählt. Mir liegen inzwischen selbst verschiedene Angebote von Verwaltern vor, die an dem Objekt Interesse haben und denen ich alle zutraue, dass sie es besser als der jetzige Verwalter machen. Ich habe aber Angst, dass der Verwalter bei der ETV mit seinen Vollmachten seinen Kandidaten "durchdrückt". Ich habe ferner gehört dass WEG-Verwaltungen buchstäblich verkauft werden und ihm würde ich das jederzeit zutrauen. Frage: Ist es zulässig dass der jetzige Verwalter bei der ETV mittels Vollmachten seinen eigenen Nachfolger bestimmt? Danke für eure Hinweise.
2 Antworten
An Deiner Stelle würde ich in einem Schreiben an alle Eigentümer auf die bevorstehende Wahl eines neuen Verwalters hinweisen.Gleichzeitig solltest Du alle Eigentümer um persönliches Erscheinen (auf betreffender Versammlung) bitten und auf Ausstellung von Vollmachten nach Möglichkeit verzichten. Ferner solltest Du die anderen Miteigentümer bitten, bereits jetzt Ausschau nach einem möglichen neuen Verwalter zu halten. So wie Du es ja bereits richtigerweise getan hast. Nur so habt Ihr die Möglichkeit, einen neutralen Hausverwalter zu finden.
Hi, soweit ich weiß, entscheiden allein die Eigentümer, wer der Nachfolger des Verwalters wird. Seine "Empfehlung" kann sich ja auch bewerben, dagegen spricht ja nichts, aber es geht um ein richtiges Auswahlverfahren. Das erreichst du nur, wenn du alle Eigentümer anschreibst und Ihnen den Sachverhalt schilderst. Aber auf keinen Fall darfst du Internas über den jetzten Verwalter mitteilen, das könnte unangenehm werden. Es geht allein darum, dass es ein richtiges Auswahlverfahren gibt und du oder eine neutrale Person HERR DES VERFAHRENS IST. Wenn du das schaffst, dann ist das schon die halbe Miete. Du kannst in dem Schreiben mitteilen, dass nunmehr nur ein Bewerber infrage kommen kann, der völlig neutral ist und nicht unter dem "Schutz" des jetzigen Verwalters steht. Vermutlich will er dann weiter seine Strippen ziehen. Das muss doch auch im Interesse der Eigentümer sein.
Hallo, danke für deine Antwort. Die Bewerbungen für die WEG-Verwaltung, die mir inzwischen vorliegen werde ich den Miteigentümern rechtzeitig vor der ETV zukommen lassen. Selbstredend werde ich den jetzigen Verwalter weder direkt oder indirekt diskreditieren. Ich habe persönlich auch kein Problem mit ihm. Den meisten Miteigentümern wollen mit dem Objekt leider so wenig wie möglich zu tun haben; das liegt nicht zuletzt an dem jetzigen Verwalter. Ich fürchte eben, dass er am Ende wie immer mit seinen Vollmachten das beschließt was er persönlich für richtig hält. Wenn es um seine Nachfolge geht so bin ich der Meinung dass es nicht in Ordnung ist wenn er mittels der erwarteten Vollmachten seinen eigenen Nachfolger inthronisiert. Mich würde interessieren ob es überhaupt zulässig ist oder ob er sich bei der ETV nicht seiner Stimme/Stimmen enthalten sollte bzw. sogar muss.