WEG-Verwalter möchte seinen eigenen Nachfolger bestimmen

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An Deiner Stelle würde ich in einem Schreiben an alle Eigentümer auf die bevorstehende Wahl eines neuen Verwalters hinweisen.Gleichzeitig solltest Du alle Eigentümer um persönliches Erscheinen (auf betreffender Versammlung) bitten und auf Ausstellung von Vollmachten nach Möglichkeit verzichten. Ferner solltest Du die anderen Miteigentümer bitten, bereits jetzt Ausschau nach einem möglichen neuen Verwalter zu halten. So wie Du es ja bereits richtigerweise getan hast. Nur so habt Ihr die Möglichkeit, einen neutralen Hausverwalter zu finden.

Hi, soweit ich weiß, entscheiden allein die Eigentümer, wer der Nachfolger des Verwalters wird. Seine "Empfehlung" kann sich ja auch bewerben, dagegen spricht ja nichts, aber es geht um ein richtiges Auswahlverfahren. Das erreichst du nur, wenn du alle Eigentümer anschreibst und Ihnen den Sachverhalt schilderst. Aber auf keinen Fall darfst du Internas über den jetzten Verwalter mitteilen, das könnte unangenehm werden. Es geht allein darum, dass es ein richtiges Auswahlverfahren gibt und du oder eine neutrale Person HERR DES VERFAHRENS IST. Wenn du das schaffst, dann ist das schon die halbe Miete. Du kannst in dem Schreiben mitteilen, dass nunmehr nur ein Bewerber infrage kommen kann, der völlig neutral ist und nicht unter dem "Schutz" des jetzigen Verwalters steht. Vermutlich will er dann weiter seine Strippen ziehen. Das muss doch auch im Interesse der Eigentümer sein.

mplan 
Fragesteller
 02.02.2014, 16:38

Hallo, danke für deine Antwort. Die Bewerbungen für die WEG-Verwaltung, die mir inzwischen vorliegen werde ich den Miteigentümern rechtzeitig vor der ETV zukommen lassen. Selbstredend werde ich den jetzigen Verwalter weder direkt oder indirekt diskreditieren. Ich habe persönlich auch kein Problem mit ihm. Den meisten Miteigentümern wollen mit dem Objekt leider so wenig wie möglich zu tun haben; das liegt nicht zuletzt an dem jetzigen Verwalter. Ich fürchte eben, dass er am Ende wie immer mit seinen Vollmachten das beschließt was er persönlich für richtig hält. Wenn es um seine Nachfolge geht so bin ich der Meinung dass es nicht in Ordnung ist wenn er mittels der erwarteten Vollmachten seinen eigenen Nachfolger inthronisiert. Mich würde interessieren ob es überhaupt zulässig ist oder ob er sich bei der ETV nicht seiner Stimme/Stimmen enthalten sollte bzw. sogar muss.