Wasserschaden Zweifamilienhaus - welcher Schaden wird ersetzt

8 Antworten

Die Versicherung ersetzt ausschliesslich den Schaden.

Nutzungsausfall ist nicht vorgesehen, ausser es ist mitversichert (aber da kenn ich keine Versicherung die das anbietet)

Die Frage hier ist ja nicht nur der Wasserschaden, sondern inwiefern hat der Handwerker nicht ganz sauber gearbeitet und hat dadurch den Schaden mitverursacht oder sogar mehr.

Hier muss wohl ein Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht ran und anschliessend ein Gutachter mit Schwerpunkt Sanitär und ihr müsst dem Handwerker die Gelegenheit geben sich zu äussern.

Solltet ihr allerdings keine Rechtsschutzsversicherung habem, so könnte dieser Weg recht teuer werden. Dann lieber mit dem alten Handwerker eine vernünftige Regelung finden. Ist sicherlich auch der schnellste Weg der Regulierung

FordPrefect  12.03.2013, 09:09

Die Versicherung ersetzt ausschliesslich den Schaden.

Richtig. Und zwar den am Gebäude und damit fest verbundenen Teilen.

Nutzungsausfall ist nicht vorgesehen, ausser es ist mitversichert (aber da kenn ich keine Versicherung die das anbietet)

Dito.

lieber mit dem alten Handwerker eine vernünftige Regelung finden. Ist sicherlich auch der schnellste Weg der Regulierung

Sehr vernünftig.

das sollte dir eigendlich die versicherung beantworten können,ich hatte vor 2 jahren leitungswasserschaden und es wurde alles ersetzt,reparatur der leitung als auch fußboden und mauerwerk

FordPrefect  12.03.2013, 09:07

ich hatte vor 2 jahren leitungswasserschaden

Ja, bei Leitungswasserschäden wird auch der komplette (Sach)-Schaden ersetzt. Inventar aber eben auch nicht, das deckt nur die Hausratvers.

wollyuno  13.03.2013, 15:41
@FordPrefect

die musste ich nicht bemühen da da nichts kaputt war

Wie schon richtig hier beantwortet, übernehmen Hausrat und Gebäudeversicherung jeweils die Folgeschäden für den "bestimmungswiedrigen Austritt von Leitungswasser".

Die Duschwanne selber und die Reparatur dieser ist keine Angelegenheit der eigenen Versicherung. Hier geht's letztlich um die Frage, ob es dazu einen Gewährleistungsanspruch gegen den Handwerker besteht. Da die Installation erst vor einem Jahr war, würde ich hier auf jeden Fall einharken.

Ansonsten fällt das eben unter das allgemeine Risiko, dass eben auch mal etwas kaputtgehen kann. Das sollte jeder Eigentümer in Form von Rücklagen für Reparaturen und Modernisierung einkalkulieren.

Der Mieter hat natürlich anspruch auf eine funktionierende Dusche und wird wohl nicht abwarten wollen, bis die Frage der Kostenübernahme geklärt ist.

Im Prinzip ist die Aussage des Gutachters korrekt, sieht man mal von der eher unqualifizierten Meinungsäußerung bezüglich zu erneuernder Fugen ab. Eine korrekt gesetzte Wanne darf nie so weit nachgeben, dass die Fugen einer Zugbelastung ausgesetzt werden, denn das halten sie niemals aus. Die Silikonabdichtung soll Feuchtigkeit fernhalten und die Fuge zwischen Wanne und Einrandung überdecken, mehr nicht.
Versicherungstechnisch ist die Sache simpel: Die Gebäudeversicherung deckt die Wasserschäden, nicht jedoch die Ursachenbehebung in diesem Fall. Ursächlich war lt. Gutachter eine fehlerhafte Einbringung der Acrylwanne, daher wäre dies ein Fall für die Berufshaftpflicht der ausführenden Firma. Dokumentieren und Firma anschreiben wegen Versicherungs- / Gewährleistungsschaden. Hat der Fliesenleger allerdings keine Berufs-HP, müsstet ihr ihn zivilrechtlich verfolgen. Dann wird´s zäh.
Der Mieter wird zu Recht die Miete mindern. Das deckt die Gebäudevers. nicht, dafür brächte man eine Mietausfallvers. o.ä., aber ansonsten stellt das einfaches Risiko des Vermieters dar, und ist auch von ihm zu tragen.

Also, bei so einer kleinen Schadenssumme einen Gutachter? Die würde ich auf den Topf setzen und sofort nach der Abrechnung kündigen! Solche Schäden (bestimmungswidrig ausgetretenes Abwasser innerhalb des Gebäudes) ist immer ein Schadensfall (Leitungswasser) und alle anfallenden Kosten und Lasten am Gebäude hat die Versicherung zu übernehmen. Es sei denn, es gibt anderslautende Vereinbarungen. Für das Duschen eines Kochs ist eigentlich der Arbeitgeber zuständig. Er stellt ja auch die WC-Anlage wenn er denn mal muß und die Bekleidungsschleusen. Merke: Der Gutachter hat seinen Schnabel zu halten, er ist nicht die Schadenabteilung. Auch das würde ich meiner Versicherung unter die Nase reiben. Er ist ja nicht in meinem Auftrag tätig, also was will er von mir? Zukünftig am Schadentag gleich wegen der Schadensminderungspflicht sofort einen Handwerker in die Bude bestellen und als Beweis Fotos fertigen lassen. In unseren Hütten kennen wir solche Schwierigkeiten nicht.