Wasserschaden-wie verhalten und wer zahlt?

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Da tippe ich auf einen leicht undichten Abfluss an der Dusche/Badewanne oder des späteren Zusammenschlusses mit der Toilettenableitung, so dass bei entsprechender Nutzung stets nur eine gewisse Menge des tatsächlich abgelaufenen Wassers beim "Untermieter" austritt.

Wenn für die Immobilie eine Wohngebäudeversicherung besteht - laut Deines Kommentars über den Hausverwalter -, dann ist diese eure erste Anlaufstelle. In klassischen Policen dieser Art sind nämlich auch Schäden an der Immobilie durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser abgedeckt, egal woher das Leitungswasser letzlich stammt. Und das gilt dann für die Schadenfeststellung, Behebung der Schadenursache (z.B. Rohr in der Wand abdichten) sowie etwaige Wasserschäden (z.B. Feuchte Wand im Raum darunter).

Ist der Schaden dort angemeldet, sendet der Versicherer bei solchen unklaren Fällen oder auf Wunsch eine Fachmann vor Ort - auf Kosten der Versicherung bis zur Klärung. Das heißt: Sollte dieser feststellen, dass der Wasseraustritt doch auf eine nicht versicherte Gefahr (in vielen Policen z.B. Starkregeneindringen) zurückgeht, endet die Kostenübernahme der Versicherung mit der Bezahlung des gesendeten Fachmannes. Aber diesen Punkt könnt ihr ja direkt beim Anruf beim Versicherer ansprechen.

DerFanta  27.01.2013, 21:38

Herzlichen Dank für das Sternchen!


Ha, ha euer Verwalter muß ein glücklicher Mensch sein.

Natürlich müßt ihr euch sofort an den Verwalter wenden. Ihr habt ja ein sonniges Gemüt. Nach deiner Schadensschilderung ist ein Abwasserrohr defekt, andernfalls euer Nachbar ja nicht den Rest euer Toilettenspülung und das Badewasser in seiner Wohnung willkommen heißen könnte.

Der Verwalter muß unverzüglich eine Rohruntersuchung durchführen lassen und selbstverständlich die Wohngebäudeversicherung informieren. Der weiß das übrigens auch und dafür bezahlt ihr ihn im Übrigen auch.

Hallo!

Vermutlich gibt es irgendeinen Defekt im Rohrsystem. Sofern die Ursache nicht mit bloßem Auge zu erkennen ist, sollte eine Leckortungsfirma beautragt werden. Die können die Schadenursache in der Regel ohne aufwendige Aufstemmarbeiten ausfindig machen. Der Vorfall sollte dem Verwalter und der entsprechenden Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Die Versicherung empfiehlt in der Regel Leckortungsfirmen und gibt im Vorfeld schon einige Tipps zur weiteren Vorgehensweise. Leckortungs- bzw. Suchkosten werden jedoch nur übernommen, sofern ein Rohrbruch vorliegt. Es gibt allerdings auch einige (wenige) Versicherungen, die diese Kosten dann trotzdem erstatten. Besteht denn eine eigene Wohngebäudeversicherung (WoEigG) oder läuft diese über den Hausverwalter?

Viele Grüße Anjosh

Blueice1802 
Fragesteller
 17.10.2012, 07:50

Die Wohngebäudeversicherung läuft über den Hausverwalter. Wir haben momentan den Verdacht, dass das Wasser eventuell auch vom Flachdach kommen könnte. Das könnte die Unregelmäßigkeit erklären!?

als 1. einmal den Verwalter informieren. Der wird wohl am Ehesten eruiren können was zu tun ist. Grundsätzlich ist zu klären ob der SChaden vom Gemeinschaftseigentum ausgeht oder vom Sondereigentum. Und mal nicht so schnell mit Gutachter.

Habt Ihr keine Haftpflichtversicherung??

Könnte es nicht möglich sein, daß es aus einer anderen Wohnung kommt..vllt. über Euch?? Vllt. ist ein Rohr entzwei??

Blueice1802 
Fragesteller
 17.10.2012, 07:53

Wir haben eine Haftpflicht- und Hausratversicherung. Die Haftpfl.würde ja für den Schaden beim Nachbarn aufkommen. Der hat aber von sich aus einfach Löcher bei sich geschlagen...wird wohl schwierig. Es gibt sicher irgendwo ein Leck, aber die Frage ist wo. Ich lasse nicht meine Wohnung auseinander nehmen ohne zu wissen, ob das Leck wirklich bei uns ist.