Wasserschaden-wie verhalten und wer zahlt?
Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem und wissen nicht mehr weiter: Unser Nachbar, der unter uns wohnt, kam Anfang September auf uns zu und fragt, ob wir Wasser versehentlich ausgekippt haben. Er habe Wasser in der Wohnung gehabt. Wir haben dies verneint und hörten erst einmal nichts mehr. Mitte Sep.waren wir im Urlaub. Nach unserer Rückkehr klingelte es bei uns (wir waren gerade ein paar Stunden zurück). Der Hausmeister teilte mit, dass beim Nachbarn wieder Wasser lief. Es käme aus dem Lüftungsschacht. Ich war baden und natürlich haben wir auch die Toilette benutzt, aber nicht genau zu der Zeit. Danach hatten wir wieder Ruhe...bis letzte Woche und heute. Letzte Woche haben wir mit dem Nachbarn gesprochen. Er sagt, dass aus dem Lüftungsschacht so 1-2 Liter Wasser ausströmen. Er fängt es mit einem Behälter auf. Es passiert sehr unregelmäßig, aber immer dann abends zwischen 19h und 20.30h, Ich selbst komme immer kurz nach 19h heim, teilweise bade ich abends und nicht immer gehe ich sofort aufs WC. Heute haben wir nur kurz die Klospülung betätigt und der Nachbar stand oben, weil das Wasser wieder lief.
Wir finden es seltsam, dass es so unregelmäßig und dann immer abends passiert. Wenn man spült, dann ist das ja ein guter Wasserstoß...und wir gehen ja auch nicht nur einmal auf Toilette pro Tag. Beim Baden oder Duschen würde wesentlich mehr Wasser beim Nachbarn in die Wohnung laufen. Wir selbst haben keine nassen Stellen finden können. Wir sind Wohnungseigentümer und haben keine Ahnung, was wir nun tun sollen.
Wenn wir das untersuchen lassen, müssen wir den Gutachter und das Aufklopfen zahlen. Was ist, wenn es dann nicht von uns kommt? Wie muss man vorgehen? Den Verwalter informieren? Versicherung anrufen und welche??? Was könnte die Ursache sein? Muss der Nachbar die Ursache untersuchen lassen?
Wenn einer ne Idee hat, bitte melden. Wir sind dankbar für Ratschläge!
6 Antworten
Da tippe ich auf einen leicht undichten Abfluss an der Dusche/Badewanne oder des späteren Zusammenschlusses mit der Toilettenableitung, so dass bei entsprechender Nutzung stets nur eine gewisse Menge des tatsächlich abgelaufenen Wassers beim "Untermieter" austritt.
Wenn für die Immobilie eine Wohngebäudeversicherung besteht - laut Deines Kommentars über den Hausverwalter -, dann ist diese eure erste Anlaufstelle. In klassischen Policen dieser Art sind nämlich auch Schäden an der Immobilie durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser abgedeckt, egal woher das Leitungswasser letzlich stammt. Und das gilt dann für die Schadenfeststellung, Behebung der Schadenursache (z.B. Rohr in der Wand abdichten) sowie etwaige Wasserschäden (z.B. Feuchte Wand im Raum darunter).
Ist der Schaden dort angemeldet, sendet der Versicherer bei solchen unklaren Fällen oder auf Wunsch eine Fachmann vor Ort - auf Kosten der Versicherung bis zur Klärung. Das heißt: Sollte dieser feststellen, dass der Wasseraustritt doch auf eine nicht versicherte Gefahr (in vielen Policen z.B. Starkregeneindringen) zurückgeht, endet die Kostenübernahme der Versicherung mit der Bezahlung des gesendeten Fachmannes. Aber diesen Punkt könnt ihr ja direkt beim Anruf beim Versicherer ansprechen.
Herzlichen Dank für das Sternchen!
Ha, ha euer Verwalter muß ein glücklicher Mensch sein.
Natürlich müßt ihr euch sofort an den Verwalter wenden. Ihr habt ja ein sonniges Gemüt. Nach deiner Schadensschilderung ist ein Abwasserrohr defekt, andernfalls euer Nachbar ja nicht den Rest euer Toilettenspülung und das Badewasser in seiner Wohnung willkommen heißen könnte.
Der Verwalter muß unverzüglich eine Rohruntersuchung durchführen lassen und selbstverständlich die Wohngebäudeversicherung informieren. Der weiß das übrigens auch und dafür bezahlt ihr ihn im Übrigen auch.
Hallo!
Vermutlich gibt es irgendeinen Defekt im Rohrsystem. Sofern die Ursache nicht mit bloßem Auge zu erkennen ist, sollte eine Leckortungsfirma beautragt werden. Die können die Schadenursache in der Regel ohne aufwendige Aufstemmarbeiten ausfindig machen. Der Vorfall sollte dem Verwalter und der entsprechenden Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Die Versicherung empfiehlt in der Regel Leckortungsfirmen und gibt im Vorfeld schon einige Tipps zur weiteren Vorgehensweise. Leckortungs- bzw. Suchkosten werden jedoch nur übernommen, sofern ein Rohrbruch vorliegt. Es gibt allerdings auch einige (wenige) Versicherungen, die diese Kosten dann trotzdem erstatten. Besteht denn eine eigene Wohngebäudeversicherung (WoEigG) oder läuft diese über den Hausverwalter?
Viele Grüße Anjosh
Die Wohngebäudeversicherung läuft über den Hausverwalter. Wir haben momentan den Verdacht, dass das Wasser eventuell auch vom Flachdach kommen könnte. Das könnte die Unregelmäßigkeit erklären!?
als 1. einmal den Verwalter informieren. Der wird wohl am Ehesten eruiren können was zu tun ist. Grundsätzlich ist zu klären ob der SChaden vom Gemeinschaftseigentum ausgeht oder vom Sondereigentum. Und mal nicht so schnell mit Gutachter.
Habt Ihr keine Haftpflichtversicherung??
Könnte es nicht möglich sein, daß es aus einer anderen Wohnung kommt..vllt. über Euch?? Vllt. ist ein Rohr entzwei??
Wir haben eine Haftpflicht- und Hausratversicherung. Die Haftpfl.würde ja für den Schaden beim Nachbarn aufkommen. Der hat aber von sich aus einfach Löcher bei sich geschlagen...wird wohl schwierig. Es gibt sicher irgendwo ein Leck, aber die Frage ist wo. Ich lasse nicht meine Wohnung auseinander nehmen ohne zu wissen, ob das Leck wirklich bei uns ist.