Wasserschaden in Mietwohnung, Vermieter möchte Geld von mir?

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Das hängt davon ab, für welchen Schaden genau. Denn trotz dass man dich für den Schaden haftbar machen kann, tritt für Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Vermieters ein, zumindest teilweise. Und wenn du über die Nebenkosten einen Anteil für die Gebäudeversicherung bezahlst, dann hast du auch einen Anspruch darauf, dass diese Versicherung in Anspruch genommen wird, insoweit sie für den Schaden eintreten muss. Du solltest dich also zuerst erkundigen, ob der Vermieter den Schaden der Versicherung gemeldet hat und was deren Antwort zur Kostenübernahme war.

bwhoch2  20.11.2019, 08:49

Die einzig wirklich korrekte Antwort!

imager761  21.11.2019, 06:40

Das übersieht den Regress (Schadensersatzanspruch) des VM resp. seiner Gebäudeversicherung nun völlig.

Es ist zutreffend, dass der VM dazu verpflichtet ist, das beschädigte Gebäude instand zu setzen – unabhängig davon, wer die Schuld trägt, ob eine Gebäudeversicherung besteht oder ob er vom schuldhaften Mieter Ersatz erhält, weil der keine Haftpflichtversicherung mit Mietschädenklausel beitzt noch Geld.

Aber der Grundsatz "Bezahlen muss, wer den Schaden verursacht hat“ bedeutet nun nicht, dass die umlagefähige Betriebskostenart Gebäudeversicherung eine Haftung des M ausschliesst :-O

Renick  21.11.2019, 07:30
@imager761
dass die umlagefähige Betriebskostenart Gebäudeversicherung eine Haftung des M ausschliesst

Wieder ein weiteres Beispiel, dass du nicht mal eine Antwort richtig lesen kannst oder willst, weil es dir einzig und allein darum geht, etwas zu Meckern zu finden. Warum bleibst du nicht einfach in einer eigenen Antwort und lässt deinen Senf dort ab!

Ich habe in meiner Antwort mit keinem einzigen Wort gesagt, dass der Mieter nicht in der Haftung steht. Sondern lediglich, dass die Gebäudeversicherung an Nummer 1 steht für die Schadenregulierung und der Mieter auch einen Anspruch darauf hat, wenn er für die Versicherung bezahlt. Würde die Versicherung bezahlen, und der Vermieter will den Schaden aber nur nicht über die Versicherung abwickeln, hat er den Anspruch auf Schadenersatz verwirkt. Sollte die Gebäudeversicherung nicht bezahlen, ist wieder eine neue Situation und man muss weiter schauen, aber darauf bin ich gar nicht eingegangen.

Durch einen Defekt meiner Spülmaschine

Wie genau kam es zu dem Wasserschaden? Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind außerordentlich streng, da schon bei geringer Nachlässigkeit sehr hohe Schäden entstehen können.

Laufende Geräte sind akustisch und optisch in kurzen Zeitabschnitten zu überwachen, die Wohnung darf während des Betriebes nicht verlassen werden, die Wasserzufuhr ist grundsätzlich zu unterbrechen, wenn das Gerät nicht in Betrieb ist.

es zu einem Wasserschaden. Nun möchte der Vermieter 2000€ Schadenersatz von mir. Muss ich bezahlen?

Vermutlich: Grundsätzlich muss zwar derjenige, der Ansprüche hat, die Beweislast tragen. Im Mietrecht ist es jedoch genau umgekehrt: Hier muss der Mieter nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft.

Hat der VM weder Anschluss der Waschmaschine noch Reparatur durch seinen Handwerker beauftragt, musst du ein Sachverständigengutachten beinbringen, dass dein Verschulden ausschliesst. Bei der häufigsten Ursache, Wasserdruck ohne Betrieb, geplatzter Schläuche oder unbeaufsichtigem Spülgang, kannst du dir diesen teuren Aufwand sparen.

In diesen Fällen kann grundsätzlich eine Leistungsfreiheit der Hausratversicherung bzw. Gebäudeversicherung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles (Wasserschaden durch auslaufende Maschine) gegeben sein.

der Geschädigte muss detailliert den entstandenen Schaden auflisten und dann auch die jeweils wirtschaftlichste Schadensregulierung benennen. Wenn du haftpflichtversichert bist, geht das an die Versicherung, und die schickt, wenn die Berechnung zu hoch erscheint, einen eigenen Gutachter. Wenn du nicht versichert bist und dir die geforderte Summe nicht plausibel oder zu hoch scheint, dann schick einen Handwerker deines Vertrauens, der soll sich das selber ansehen und begutachten.

Hi,

die Spülmaschine gehört Dir und hat einen Schaden verursacht:
daher ja, Du muss zahlen.

Aufgrund bestimmter Widrigkeiten des Lebens, wie auch diese, sollte man immer Hausrat - und Haftpflichtversichert sein. Die Hapftlicht würde den Schaden übernehmen. Bist Du Haftpflichtversichert?

Gruß

bwhoch2  20.11.2019, 08:39

Wasserschaden am Gebäude hat der Vermieter der Wohngebäude zu melden. Diese reguliert alles und somit bleibt vermutlich auch nichts zu zahlen übrig, denn ein Schaden an der Spülmaschine kann schließlich kaum dem FS angelastet werden.

Dennoch ist die Frage nach der Haftpflichtversicherung berechtigt.

Lotta1965  20.11.2019, 10:32
@bwhoch2
denn ein Schaden an der Spülmaschine kann schließlich kaum dem FS angelastet werden.

Warum nicht? Und warum sollte der Schaden an der Spüli dem Vermieter angelastet werden? Natürlich vorausgesetzt die Spüli ist Eigentum des Mieters. Das geht hier nicht klar hervor. Unstrittig ist, dass bei Leitungswasserschäden erstmal die Gebäudeversicherung zu informieren ist.

bwhoch2  20.11.2019, 17:36
@Lotta1965

Da sind wir uns mal wieder einig, aber z. B. könnte ein Installateur einen Fehler gemacht haben oder die Maschine hat einen Produktschaden schon von der Herstellerseite her. Dann könnte der Mieter in der Tat nichts dafür. Aber da heraus zu finden wäre am Ende Sache der Wohngebäudeversicherung.

eher deine Versicherung wenn du eine hast ... deine Spülmaschine hat den Schaden verursacht

https://www.mietrecht.de/13305-wasserschaden-mietwohnung-haftung-mieter/

der Vermieter und andere Mieter legen dir die Rechnungen vor

bwhoch2  20.11.2019, 08:48

Zunächst einmal ist die Wohngebäudeversicherung dran.

peterobm  20.11.2019, 08:51
@bwhoch2

die ist vom Vermieter - deckt aber Schäden an Mobilar nicht ab

bwhoch2  20.11.2019, 09:56
@peterobm

Nirgendwo in der Frage steht, dass Mobiliar des Vermieters beschädigt wurde. Die Tatsache, dass es die Spülmaschine des Mieters war, deutet zudem darauf hin, dass es noch nicht einmal die Einbauküche des Vermieters war, die beschädigt wurde.

Selbst im Fall, das es sich um eine möblierte Wohnung handelte, wäre zunächst die Hausratversicherung des Vermieters für Schäden an der Einrichtung zuständig. Erst im Regressfall die Privathaftpflichtversicherung des Mieters.