Waß heißt bei Privathaftpflicht Kein einwand fehlender haftung bei gefälligkeitsschäden?

5 Antworten

Hallo Waldemar1983ww,

unter Gefälligkeitsschäden versteht der Volksmund unter anderem die sogenannte Nachbarschaftshilfe. In diesem Fall besteht nicht immer eine Haftung gegenüber des Geschädigten, da der Gesetzgeber hier keine eindeutige Regelung kennt.

Dein Versicherer verzichtet in dem genannten Produkt auf den Einwand bei einer solchen Konstellation und leistet für den Schaden. Die Gesellschaft macht nicht von dem Recht gebrauch einen solchen Schaden abzulehnen.

Gefälligkeitsschäden (z.B. Umzugshilfe) sind grundsetzlich nicht versichert. Diese Privathaftpflicht beruft sich bei solchen Schäden aber eben nicht auf diesen Ausschluss.

Dass die Haftpflicht auch leistet, wenn Du einen Schaden bei einem Gefälligkeitsdienst verursachst (für den rein rechtlich oft keine Schadenersatzpflicht besteht).

Schäden aus Gefälligkeitshandlungen werden bis zur Summe X gedeckt, obwohl sie vom Gesetz her und auch den Standard Bedingungswerken nicht zum eigentlichen Leistungsumfang gehören.

Falls Du z.B. jemandem bei einem Unzug hilfst und da was passiert, dass die Versicherung da nicht rumzickt