Was wenn mein Ex-Freund den Mietvertrag nicht Kündigen möchte?
Ich wohne mit meinem Ex-Freund seit vier Jahren in einer Wohnung, in diesem Monat habe ich schluss gemacht und habe auch ab dem 1. Oktober eine neue Wohnung. Jetzt ist das Problem das er nichts erledigt , er redet nur davon.
Er hat vor einem Jahr viel Geld geerbt und sagt jetzt das er sich eine Wohnung/Haus kaufen möchte, also möchte er zu einem Immobilienberater. Er hat letzte Woche gesagt das er gestern machen wird. heute morgen konnte er sich nicht mal daran erinnern, dass er das gesagt hatte.
Jetzt möchte ich bis spätestens ende Monat die gemeinsame unterschriebene Wohnung kündigen. Oder ob ich aus dem Mietvertrag kommen kann, das würde auch ich aleine erledigen, aber er möchte nicht weiter in der Wohnung bleiben da er meint er kann sich die Wohnung/Haus inert drei Monaten kaufen.
Was kann ich machen wenn er nicht vorwärts macht und/oder nicht den Mietvertrag alleine weiter führen möchte oder kündigen?
Mir ist klar das ich die nächsten Monate noch bezahlen muss aber viel länger kann ich mir nicht leisten.
Vielen Dank für deine Antwort (=
9 Antworten
Ich kann mir vorstellen, dass er das "Schluss machen" nicht so einfach wegsteckt und nun nicht so einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Das blockiert und macht es auch ziemlich unmöglich, in Sachen Wohnung-/Hauskauf eine schnelle Aktion durch zu ziehen. Dass er jetzt erst einmal keine Eile hat, kann ich gut nachvollziehen. Aus irgend einem Grund fehlt Dir aber das Verständnis dafür.
Jetzt möchte ich bis spätestens ende Monat die gemeinsame unterschriebene Wohnung kündigen.
Mach es, wie Goodnight schon empfohlen hat und schreib eine Kündigung, die von beiden unterschrieben wird. Wenn Dein Freund sich weigert, sie zu unterschreiben, kannst Du Dir die einseitige Kündigung erst mal sparen, denn sie wäre wertlos.
Aus dem Mietvertrag kannst Du nicht alleine raus. Du könntest aber schon mal mit dem Vermieter sprechen und ihn fragen, ob er ggf. einverstanden wäre mit einer Änderung des Mietvertrags, z. B. ab 1. Oktober oder 1. November, sodass nur noch Dein Ex als Hauptmieter im Vertrag steht. Wenn der Vermieter hier schon kategorisch abblockt, bleibt ggf. nicht anderes übrig, als Deinen Ex auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrags zu verklagen. Ansonsten wärest Du bis zu dem Zeitpunkt, wo sich Dein Ex doch mal zu einer Kündigung aufrafft (+ 3 Monate) weiterhin als Mieterin im Vertrag mit allen Pflichten. Insbesondere zur Zahlung aller Mieten und Kosten in voller Höhe, falls Dein Ex die Zahlungen einfach mal einstellen würde.
Da Dein Freund Geld hat, könntest Du auch eine Vereinbarung mit ihm treffen, dass er allein für alle Kosten und Mietzahlungen aufkommt, die ab jetzt anfallen und solltest Du irgendwann vom Vermieter in Anspruch genommen werden, dass er dann Dir die Beträge erstattet, die Du ggf. an den Vermieter zu zahlen hast.
Mit einer solchen Vereinbarung könntest Du wenigstens einigermaßen sicher sein, dass Dir keine Nachteile entstehen, wenn er das Mietverhältnis erst in ein paar Monaten kündigt und vorher keine Ausscheiden für Dich möglich ist.
Ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, geht normalerweise nicht von jetzt auf gleich, es sei denn, der Käufer läßt sich vom erst besten "Immobilienberater" über den Tisch ziehen. Drei Monate ist jedoch ein Zeitraum, in dem so etwas klappen kann. Allerdings würde ich als zukünftiger Wohnungseigentümer mit der Kündigung der Mietwohnung erst einmal abwarten, bis klar ist, wann das Kaufobjekt überhaupt zum Bezug bereit ist.
Eine Neubauwohnung wird vielleicht später fertig, als geplant. Eine Bestandswohnung wird vom vorherigen Eigentümer oder Mieter noch bewohnt und muss erst frei gemacht werden. Oder das Objekt ist leer, muss aber erst noch aufwändig renoviert werden. So kann es gut sein, dass er zwar in den nächsten drei Monaten schon was kauft, aber erst in einem halben Jahr oder noch später einziehen kann.
Du solltest nicht gleich anfangen, ihn zu verklagen, denn bei einem Rechtsstreit verdienen normalerweise nur Anwälte und Gerichte. Versuch erst einmal im Guten und lass Deinem Ex ein wenig Zeit.
Schreib die Kündigung und lass ihn unterschreiben, so muss er zumindest nicht selber aktiv werden.
Wende dich an deinen Vermieter ob er den Vertrag auf deinen Freund allein umwechseln kann.
Auf ewig kann dich dein Freund nicht blockieren.
Allerdings kann er dir das Leben länger schwer machen.
nur wenn sie unwissend bleibt
bei einer mietzeit von über 2 jahren sind es meißtens 4 monate kündigungsfrist, zumindest mache ich das so. daran halten und fertig. er kann dann selber entscheiden ob er den mietvertrag weiter aufrecht erhalten möchte oder nicht. geh zum vermieter und erzähl ihm wie es ist. ich habe meinen mieter vorher gekündigt, da er es so wollte und ich verständnis gezeigt habe ( jedoch habe ich ihm gesagt, dass er einen nachmieter organisieren soll )
bei einer mietzeit von über 2 jahren sind es meißtens 4 monate kündigungsfrist,
Nö, 3 Monate für den Mieter. Auch nach 20 Jahren.
Eine von mehreren Personen einer Vertragspartei kann allein nicht kündigen.
nö, steht in meinem allgemeingültigen mietvertrag ;)
Wenn es ein deutscher Mietvertrag ist, ist das unwirksam. Gemäß BGB § 573c Abs. 1 beträgt die Kündigungsfrist für Mieter, unabhängig von der Wohndauer, 3 Monate.
Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
das wusste ich nicht. es ist ein deutscher universal mietvertrag aus einem schreibwarenladen - da stehts im umdruck . wirklich verwunderlich , aber gut zu wissen!
Wenn Du mal wieder einen neuen Mietvertrag mit Deinen Mietern machst, hol einen von Haus & Grund. Die sind immer auf dem neuesten Stand und die Leute von Haus & Grund müssen im Zweifel auch im Rahmen der Mitgliedschaft kostenlos beraten und tun das nur ungerne auf Basis von selbst empfohlenen, aber leider sehr veralteten Formularen.
Stell Dir mal so ein Schreibwarengeschäft vor: Die kaufen sich einen Stapel Mietverträge als 5-Jahres-Vorrat, weil es mit höherer Stückzahl günstiger wird. Dummerweise reicht der Vorrat dann länger als 10 Jahre und gerne verkauft man diese dann auch noch nach 15 Jahren. Was interessiert es die Verkäufer in dem Laden, dass sich mittlerweile das Mietrecht geändert hat...
da habt ihr wohl recht... vielen dank euch!
Sie kann leider einen gemeinsamen Vertrag nicht einseitig kündigen....
Was wenn er nicht Kündigen möchte?
Für den Fall, dass die Mitmieter die Kündigungserklärung nicht freiwillig abgeben, muss derjenige Mieter, der das Mietverhältnis beenden möchte, den bzw. die übrigen Mitmieter auf Abgabe der Kündigungserklärung verklagen. Mit Rechtskraft des der Klage stattgebenden Urteils gilt die Kündigungserklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben.
schreib dem vermieter ne kündigung, fristen sind allerdings ab ende des monats 3 monate!
also einen monat nur wenn du dich mit freund darauf einigst, sonst 3 monate
Das kann man sich glatt sparen, wenn der Freund nicht mit unterschreibt.
bei mir hats geklappt aber die rechtslage ist mir hier ohne zu schauen gerad nicht ganz klar
Wenn er sich weigert, die Kuendigung zu unterschreiben und das Mietverhaeltnis auch nicht allein fortsetzen will oder kann (ohne Zustimmung des Vermieters ginge das sowieso nicht), bleibt dir keine andere Moeglichkeit, als ihn auf Zustimmung zur Kuendigung zu verklagen.
Das sollte dann aber ziemlich schnell und einfach ueber die Buehne gehen.
@DerCaveman:
Hast Du schon mal schnell arbeitende Gerichte erlebt?
(Abgesehen vielleicht von einstweiligen Verfügungen.)
Was wenn er nicht unterschreiben möchte?