Was spricht für die notarielle Beglaubigung einer Schenkung?

7 Antworten

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Sehr viel spricht dafür! So eine Schenkung kann man z. B. jederzeit rückgängig machen. Hab das gefunden:

Bei insolventen Schenkern ficht der Insolvenzverwalter alle Schenkungen der letzten vier Jahre vor der Insolvenz an (§ 134 InsO).

Der Schenker kann verarmen und wäre dann auf die Mittel, die er verschenkt hat, angewiesen. Nach § 528 Abs. 1 BGB kann er vom Beschenkten in so einem Fall die Rückgabe des Geschenks verlangen und wäre dazu sogar verpflichtet, ehe er von staatlichen Sozialleistungen lebt.

Quelle: http://www.notarkosten.org/notarkosten-schenkung.php

Also bei großen Geschenken oder Geschenken mit Wert IMMER zum Notar! Die Gebühren sind wirklich kein Drama, stehen auch auf der Seite. Das wäre am falschen Ende gespart.

Das ist natürlich erst mal abhängig davon, was geschenkt wird und wie hoch der Wert ist. Einen Notar wegen einer Goldkette zu bemühen, halte ich für übertrieben. Geht es um hohe Sachwerte, ist ein Notar immer von Vorteil. Bei bestimmten Sachwerten (Eigentumswohnung / Haus z. B.) ist ein Notar sogar zwingend vorgeschrieben.

Mit einen notariellen Beglaubigung hast du viel mehr Rechtssicherheit, wenn es mal zu einer Anfechtung kommen sollte.

Was spricht für die notarielle Beglaubigung einer Schenkung?

Sie ist zwingend erforderlich, wenn es sich um ein Schenkungsversprechen handelt: "Die Perlenkette meiner Mutter soll einmal dir gehören, Kind!", "Das Geld auf dem Sparbuch ist für deine Ausbildung, Sohn"...

Anzuraten, um Erbstreigkeiten aus dem Weg zu gehen, etwa der, dafür keinen Ausgleich bei der Nachlassteilung durchführen zu müssen. Oder bei Betagtheit des Schenkers jedem Anfechtungsgrund den Wind aus den Segeln zu nehmen, der Schenker wusst nicht, was er tat (Demenz) oder wäre dazu gedrängt worden :-)

Aber tatsächlich zu vernächlässigen, wenn es sich um eine Handschenkung handelt, also der Gegenstand lebzeitig übereignet wird - und das ist wörtlich zu nehmen: Sparbuch übergeben, Auto ummelden, Kette tragen :-O

Nur: So eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift aller Beteligten kostet rd. 20 EUR zzgl. MWSt und dokumentiert, das hier ein regelrechter Vertrag mit klarem Willen der Beteiligten geschlossen wurde - warum sollte man die sparen wollen?

G imager761


Kostet ja Gebühren und geschenkt ist geschenkt, oder nicht?

Ja, gut 20 EUR - mancher zahlt da mehr für das Parkknöllchen als den Notar :-O

Und: Weit gefehlt: Innerhalb von 10 Jahren kann sie zurückgefordert werden, etwa wenn der Schenker seine Pflegekosten nicht bezahlen kann. Auch gegen den Willen des Schenkers, wenn das Sozialamt diesen Anspruch auf sich überleitet :-)

G imager761

Dafür spricht nichts. Für die notarielle Beurkundung spricht, dass alles andere formunwirksam ist, wenn das Geschenk nicht übereignet wird.