Was passiert, wenn man sich weigert seinem Kind einen Namen zu geben?

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In Deutschland ist das Vornamensrecht nicht gesetzlich geregelt. Der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, ist für die Beurkundung zuständig. Dieser entscheidet auch, wie viele Vornamen für das Kind zugelassen werden. In der Regel können vier bis fünf Vornamen eingetragen werden.

Die Geburtsanzeige hat mündlich zu erfolgen. Sollten sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch nicht auf einen Namen geeinigt haben, wird das Kind zunächst ohne Vornamen eingetragen.

Der Vorname kann dann innerhalb von vier Wochen nachgetragen werden.

Dieser ist dann allerdings verbindlich und kann später nicht willkürlich verändert werden. Fehlt der Vorname nach vier Wochen immer noch, protokolliert der Standesbeamte die Gründe für die Nicht-Benennung des Kindes. Den Eltern wird dann eine Nachfrist (in der Regel noch einmal vier Wochen) gewährt.
Kommt jetzt immer noch keine Namensmeldung gibt es eine letzte Frist und Androhung einer Buße.
Fehlt der Vorname jetzt immer noch, dann könnte der Standesbeamte einen Vornamen selber bestimmen. Der Europäische Verband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. berichtet, dass dies bis heute erst einmal vorgekommen sei; und zwar weil die Eltern beide bei einem Unfall ums Leben kamen. Der Vorname wurde dann zusammen mit den Großeltern festgelegt.

Sehr gute und ausführliche Antwort.DH

Sauber recherchiert: DH!

@Zyogen

Der Europäische Verband hat auf meine Anfrage überall gesucht, ob dieser Fall schon einmal vorgekommen sei… Es ergab sich ein langer, sehr spannender Mailverkehr mit Standesbeamten in mehreren Ländern! ☺ Die meisten berichteten aber nur von Kindern, die in sogenannte Babyklappen gelegt wurden. Wenn kein Zettel mit dem Namen des Kindes dabei ist, wählt die Institution, welche das Baby entgegennimmt, einen Namen.

Gute und ausführliche Antwort. Aber das mit den Fristen, - ist das auch irgendwo geregelt?.

@Lexa1

Interessant: das mit den Fristen ist kein Gesetz, sondern eine sogenannte Usanz entstanden aus einem Präzedenzfall.
Als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB könnten die Standesbeamten diese Fristen anders handhaben.
Da es praktisch überhaupt nie vor, dass ein Kind nach vier Wochen noch keinen Namen hat, stellt sich die Frage nicht.
Rein theoretisch: die vom Standesbeamten gewährte Frist könnte angefochten werden mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich denke, dass diese Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg hätte.

@PapaPapillon

Super antwort deswegen der 40 DH von mir ;D

Danke für die ausführliche Antwort! lg

willkommen in der freien welt :)

gib ruhig die quellen an, von denen du wortwörtlich abschreibst. ;-)

http://www.vorname.com/hintergruende.html

@Mupfelmu

Ja, dort steht der gleiche Text, den ich vom Verband der Standesbeamten erhalten habe…
Diese Seite kannte ich nicht.

@PapaPapillon

in jedem fall fehlt die quellenangabe ;-)

@Mupfelmu

Interessant! Ich finde es gut dass man bissl Zeit hat denn oft kommt der Name ja später irgendwie zu Tage (war bei meinem Hund jedenfals so: er kamm zu mir angerannt und ich war ganz entzückt und rief "Schnutzl!" und -DAS ist sein wahrer seelen-name.

DH

Dann wird das zuständige Standesamt einen Namen festlegen, soweit ich weiss (wenn eine gewisse Frist abgelaufen ist).

Wenn Du Hausgeburt hast faellt es nicht so sehr auf, wenn das Kind ueber Jahre keinen eigenen Namen hat. Bei Geburt im Krankenhaus wird die Registrierung vom Krankenhaus zum Standesamt weitergeleitet. Die Eintragung im Geburtenbuch ohne Name wird wohl nicht erfolgen. Man wird Dich schaetungsweise anschreiben, eine Frist geben, und Dir ein Bussgeld androhen. Da brauchst Du viel Mut fuer den Krieg mit den Behoerden und den Mitmenschen (Freunde, Nachbarn, Verwandte und das Kind ab einem bestimmten alter auch) sowie viel Geld auf Kindergeld und Steuerfreibetraege (und andere Sozialleistungen) zu verzichten. http://www.beliebte-vornamen.de/1816-biblische.htm

Da es anscheinbar keine Leute ohne Namen gibt - wird der Name für das Kind dann wohl von jemand anderem entschieden.

Aus einer anderen Quelle heraus: Nein, laut Gesetz muss das Kind nur innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt als geboren gemeldet sein. Aber das Gesetz schreibt Witzigerweise nicht vor, wann ein Name bestimmt sein muss

Deine Frage hier wurde schon mindestens 5 mal gestellt aber etwas anderes war hier ja auch nicht zu erwarten.

Wenn du in der Zivilisierten Welt, dem Kind keinen Namen gibst.welcher erlaubt ist, bezweife ich,das du überhaupt in der Lage bist, deinn Kind richtig zu erziehen. Denn sogar Jedes Ding hat einen Namen. Und du hattest mindestens 7 Monate Zeit dir einen zu überlegen .Denn Ich gehe davon aus , das man dann spätestens Weiß , das ein Kind unterwegs ist. Das ist jetzt nicht böös gemenint, da ich sowieso davon ausgehe, das du nur aus reiner Neugier fragst,