Was passiert wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt?

3 Antworten

Eine Kündigung bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrates damit diese wirksam wird. Zur Unwirksamkeit müsste der AG die Anhörung des BR vergessen haben.

Der Betriebsrat kann bei der Kündigung seine Bedenken äußern, dies kann die Position des AN bei der Kündigungsschutzklage verbessern.

Unter Umständen hat der BR auch die Möglichkeit selbst Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.

Plastix  23.05.2022, 11:28

Bedingt richtig. Wird z. B. einem Betriebsratsmitglied (m/w/d) gekündigt, so hat der Betriebsrat sehr wohl eine Mitsprache. Verweigert der BR diese, so müsste der AG sich die Zustimmung von einem Arbeitsgericht ersetzen lassen.

kabbes69  23.05.2022, 17:36
@Plastix

Stimmt habe ich hier nicht erwähnt. Gilt aber auch für JAV im Zuge des besonderen Kündigungsschutz der Interessenvertretung.

Das kann man nicht generell sagen, sondern es gilt drei Fälle zu unterscheiden:

a) Ordentliche (fristgerechte) Kündigung: Hier hat der Be­triebs­rat ei­ne Wo­che Zeit, sich sei­ne Stel­lung­nah­me zu über­le­gen und dem Ar­beit­ge­ber mit­zu­tei­len. Da­bei hat er die Möglich­keit, der Kündi­gung un­ter Be­ru­fung auf ge­setz­lich ge­nann­te Gründe zu wi­der­spre­chen. Hier müsste der Arbeitgeber sich die Zustimmung durch ein Arbeitsgericht ersetzen lassen b) Bei außer­or­dent­li­chen Kündi­gun­gen „nor­ma­ler“ Ar­beit­neh­mer hat der Be­triebs­rat le­dig­lich drei Ta­ge Zeit, sich mit der ge­plan­ten Kündi­gung zu be­fas­sen. Er kann in­ner­halb der Drei­ta­ges­frist zwar Be­den­ken äußern, hat aber kein Wi­der­spruchs­recht. Also hat hier die fehlende Zustimmung (oder fehlende Stellungnahme des BR) keine Auswirkungen. c) Plant der Ar­beit­ge­ber die außer­or­dent­li­che Kündi­gung ei­nes Mit­glieds des Be­triebs­rats, (oder Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung, der Bord­ver­tre­tung und des See­be­triebs­rats, des Wahl­vor­stands so­wie von Wahl­be­wer­bern) so braucht er da­zu die vor­he­ri­ge Zu­stim­mung des Be­triebs­rats. Wird in dies Fall die Zustimmung vom BR verweigert, muss der Arbeitgeber sich die Zustimmung von Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Im Zweifel immer einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft um Rat fragen, da eine Frage/Antwort in diesem Forum keine rechtssichere Auskunft garantiert

Auch wenn der Betriebsrat einen Widerspruch formuliert, kann der Arbeitgeber ohne weiteres die Kündigung aussprechen. Verhindern kann der Betriebsrat das nicht.

Der Widerspruch muss dem Arbeitnehmer bei Kündigung ausgehändigt werden. Diesen kann er dann bei einer möglichen Kündigungsschutzklage nutzen.

Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung ist ein Widerspruch durch den Betriebsrat nicht möglich, hier können höchstens Bedenken geäußert werden.

Der Arbeitgeber muss hier nicht die Zustimmung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Plastix  23.05.2022, 11:28

Bedingt richtig. Wird z. B. einem Betriebsratsmitglied (m/w/d) gekündigt, so hat der Betriebsrat sehr wohl eine Mitsprache. Verweigert der BR diese, so müsste der AG sich die Zustimmung von einem Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Andii310  23.05.2022, 16:38
@Plastix

Im Fall des BR Mitglieds ist es richtig. Bei der Fragestellung ging ich von einem „normalen“ Arbeitnehmer aus.