Betriebsrat, Betriebsversammlung, Betriebsvereinbarung?

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Eine Betriebsversammlung ist eine vom Betriebsrat einberufene Versammlung aller Mitarbeiter, in der der Betriebsrat Rechenschaft über sein Tun ablegt und informiert, was im Betrieb "so alles los ist". Z.B. ob eine neue Kantine geplant ist, ob es einen Betriebsausflug gibt und vieles andere.

Eine Betriebsvereinbarung ist praktisch ein "Vertrag" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (im Namen der Arbeitnehmer) über bestimmte mitbestimmungspflichtige Themen, z.B. Gleitzeitrahmen, Mitarbeitergespräche und ganz vieles mehr.

Echte Mitbestimmung hat der BR nur in Angelegenheiten nach §87 BetrVG. Kannst Du leicht googeln. In personellen Angelegenheiten muss der BR zwar gehört werden, der Arbeitgeber kann aber eine mangelnde Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs, der von allen Beschäftigten (außer den "Leitenden Angestellten" nach § 5 Betriebsverfassungsgesetz) gewählt wird.

Er hat die Aufgabe die Interessen der AN gegenüber dem AG zu vertreten. Geregelt sind seine Rechte und Pflichten im Betriebsverfassungsgesetz.

Die Betriebsversammlung ist eine "Veranstaltung" des Betriebsrats für die AN. Sie soll einmal im Quartal stattfinden und über die Arbeit des Betriebsrats ( z.B. vereinbarte und/oder geplante Betriebsvereinbarungen, Änderung von Schichtplänen, Festlegung von Urlaubsgrundsätzen, Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, Personalentwicklung usw.) informieren.

Einmal im Jahr muss auch der AG an einer Betriebsversammlung sprechen. Er berichtet dann z.B. über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs, über Personal- und Sozialwesen, betrieblichen Umweltschutz etc..

Betriebsvereinbarungen werden zwischen AG und BR geschlossen, sie sind verbindlich und ein "Gesetz im Betrieb".

Es gibt erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen. Wenn etwas nach dem BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, müssen sich AG und BR einigen, ansonsten entscheidet die Einigungsstelle.

Betriebsvereinbarungen kann man über alle möglichen Dinge machen. Erzwingbar sind sie in sozialen Angelegenheiten. Was diese Mitbestimmung beinhaltet kannst Du im § 87 Betriebsverfassungsgesetz nachlesen. Dieser Paragraf ist der wichtigste für den Betriebsrat.

Alles kann man hier nicht aufzählen, aber ich hoffe, Du hast jetzt einen groben Überblick.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung