Was passiert bei einer Anzeige wegen Urkundenfälachung?

5 Antworten

Sie kommt deswegen nicht ins Gefängnis. Auch wenn dies theoretisch möglich wäre.

Ich versichere dir aber das sie zu 100 % nicht in ins Gefängnis kommt. Wenn wäre das hier auch keine Erwachsenen Justizvollzugsanstalt ( JVA ), sondern eine Jugendarrest Anstalt. Dort sind nur Leute zwischen 14 Jahren und ca. 21 Jahren untergebracht. Mädchen und Jungs getrennt.

Denn auch Menschen die zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren, können nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Sie wird nach dem Jugendstrafrecht eventuell angeklagt und eventuell verurteilt werden.

Wenn ich lese wie viele Jugendliche bei ( harmlosen ) Körperverletzungen nur geringe Sozialstunden erhalten, dann ist auch hier mit einer sehr milden Strafe zu rechnen.

Wahrscheinlich ist durch die Urkundenfälschung kein großer, bzw. überhaupt kein finanzieller Schaden entstanden. Ein Pluspunkt. Zudem wird die 16 jährige wohl nicht vorbestraft sein. Ein weiterer Pluspunkt. Ein Geständnis ist ratsam, wenn die Urkundenfälschung offensichtlich ist. Dieses Geständnis wirkt sich ebenfalls strafmildernd aus.

Ich halte einen Strafausspruch von einer gerichtlichen Verwarnung bis 40 Sozialstunden für realistisch. Oder auch beides zusammen. Zum Beispiel eine gerichtliche Verwarnung plus 40 Sozialstunden.

Eine gerichtliche Verwarnung bedeutet lediglich:  "Vorsicht! Diesmal war es nur eine Verwarnung. Beim nächsten mal gibt es härtere Strafen."

Sehr gut möglich ist, auch und gerade bei Jugendlichen, die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit. Dann käme es nicht zu einer Anklage und somit auch nicht zu einer Gerichtsverhandlung.

Sowohl über die Einstellung des Verfahrens als auch über eine Anklage bekommt man einen Brief.

Jugendarrest, auch nur eine Woche, ( maximal 4 Wochen sind hier möglich ) schließe ich definitiv aus.

Die Tat der 16 jährigen war zwar wahrscheinlich eine Straftat, aber im konkreten Fall stellt diese die harmloseste Art der Urkundenfälschung dar. Insbesondere weil wohl kein finanzieller Schaden entstanden ist.

Noch als Tipp:  Wenn jetzt eine schriftliche Polizei Vorladung kommt, sollte die 16 jährige auf keinen Fall bei der Polizei aussagen. Denn dies ist keine Pflicht. Die 16 jährige bekommt durch ihr Nicht Erscheinen bei der Polizei keinen Ärger, keinen Haftbefehl, keinen Polizei Besuch und keinen Negativ Eintrag.

Nur Ladungen von der Staatsanwaltschaft und zum Gericht muss man wahrnehmen. Auch möglich:  Sie bekommt eine Ladung von der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt unterhält sich eine halbe Stunde mit ihr und entscheidet dann sofort oder später, ob er das Verfahren einstellt. Ladungen von der Staatsanwaltschaft sind aber selten.

Sie sollte die Tat nicht leugnen. Entweder alles zugeben oder komplett zum Tatvorwurf schweigen. Man darf immer zur Tat schweigen. Das darf einem nicht negativ ausgelegt werden.

Schweigen lohnt aber nur, wenn nicht klar nachgewiesen werden kann, dass die Urkundenfälschung von der 16 jährigen begangen wurde.

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)      23. Abschnitt - Urkundenfälschung (§§ 267 - 282)

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in
der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder

als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung

von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die
sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

GoldAnwalt  05.01.2016, 13:24

Ok, und weiter? Die Täterin ist erst 16 Jahre alt. Also kommt hier das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Ins Gefaengnis kommt sie sicherlich nicht, das wird hoechstwahrscheinlich nicht mal zur Anklage kommen.

Sie wird zu einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe eingeladen, da wird das dann besprochen, je nach Ermessen der Jugendgerichtshilfe bekommt sie dann minimal 8 Sozialstunden aufgedrueckt (wahrscheinlich eher mehr) und einen Eintrag ins Erziehungsregister (Dieser verfaellt nach 5 Jahren wenn ich richtig informiert bin)

Kein Kavaliersdelikt aber auch keine wirklich schlimme Straftat, alles halb so wild :)

Erst einmal ist man mit 14 Jahren Strafmündig. Aber ich denke mal nicht das Sie gleich ins Gefängnis muß. Aber Sie wird vielleicht Sozial Stunden ableisten müßen, es sei denn Sie ist schon vorbestraft dann würde die sache schon wieder anders aussehn.

Man nennt es auch Jugendhaftanstalt :)

Ich denke Sie wird eine große Geldstrafe + Sozialstunden bekommen.

Wenn es bewiesen wurde, dass sie den Eignungstest gefälscht hat, dann braucht sie es nicht leugnen. Die Wahrheit ist immer am besten :)

GoldAnwalt  05.01.2016, 13:25

Große Geldstrafe? Garantiert nicht.

Blackrose89  05.01.2016, 13:50

Na groß ist bei mir schon 200€:)