Darf man eine Anzeige für eine andere Person erstatten, die Volljährig ist?

3 Antworten

Anzeige kann jeder machen! Wenn deine Tochter das weiß dann kann sie dich natürlich anzeigen und die Mutter des Freundes z.B. als Zeugin oder Geschädigte angeben... Oft ist es ja so das in Härtefällen die Opfer so geschädigt sind oder soviel Angst haben das sie vor einer Anzeige zurück schrecken... Eine gute Freundin von mir, wurde von ihrem mittlerweile Exfreund über Jahre geschlagen und nicht nur ne Ohrfeige. Nein sie wurde grün und blau geschlagen. Einmal sogar so schlimm das sie in eine Klinik musste. Naja, die Vermieterin der Wohnung hatte die Schnauze voll und hat den Mann angezeigt... Tja sie hat dann ausgesagt und hat nur keine Anzeige gemacht weil sie Angst vor ihm hatte... Alles ist möglich...

Ich frage jetzt einfach direkt, hast du die Urkundenfälschung gemacht?

meckpom 
Fragesteller
 10.06.2010, 12:15

ich glaube nein, nicht direkt! meine tochter wohnt in oberbayern,u. ich in rostock! ich hatte mal bei einem besuch bei ihr mitbekommen,das sie mit meinen enkel 3 jahre, unmöglich umgeht! die wohnung wird im winter nicht beheitzt,zudem ist im kinderzimmer noch die ganze nacht das fenster auf! das kind wird immer mit einer wärmflasche ins bett gebracht! meine tochter geht im strömenden regen mit dem kind abends im dunkeln extra raus! nun hatte ich eine mail geschrieben, an die kinderäztin u. diese sachen, im namen der mutter ihres freundes geschrieben! dazu muss ich sagen, das ich von dieser frau, nur den nachnamen kenne, vorname,adresse,usw. waren ausgedacht! es hatte nur zu gut zu dieser frau gepasst, da diese meiner tochter das kind schon mal wegnehmen wollte! so machte meine tochter nach dem nächsten besuch,bei der kinderäztin, die ihr die mail zeigte in einem zeitabstand nach ca. 2 monaten eine anzeige gegen mich wegen verleumdung u. urkundenfälschung! obwohl meine tochter,mir gegenüber selbst zugab, das sie grundsätzlich nicht heizen tut, um diese kosten zu sparen!

Man darf!

Das einzige was nicht geht, ist einen Strafantrag bei so genannten Antragsdelikten stellen. Bspw. bei einer einfachen Körperverletzung. Hier kann nur der Geschädigte (sofern Volljährig) StrafANTRAG stellen. StrafANZEIGE kann jeder erstatten, auch bei Antragsdelikten.

Wer von einer Straftat Kenntnis hat darf diese grundsätzlich zur Anzeige bringen. Es muß nicht der Geschädigte sein.