Was macht man gegen einen stalker ohne beweise?

5 Antworten

Hallo Meinstalker,

wie ich lese hat sich die Angelegenheit immer noch nicht erledigt.

Die Erpressungen werden nicht aufhören, wenn Du nicht tätig wärst.

Ich an Deiner Stelle würde jetzt sofort handeln und einen Rechtsanwalt einschalten und sowohl

  • Zivilrechtlich, wie auch
  • Strafrechtlich

gegen ihn vorzugehen.

Zivilrechtlich würde ich an Deiner Stelle eine Unterlassungsklage einreichen, die ihm 

  • untersagt, jemals wieder Kontakt mit Dir aufzunehmen. Kontakt nur noch über Deinen Anwalt
  • untersagt, irgendwelche Informationen über Dich an Verwandte, Freunde, Bekannte oder Mitschüler/Arbeitgeber, etc, etc. weiterzugeben.

Wenn ich mich nicht irre, muss der Typ sogar die gesamten Verfahrenskosten der Unterlassungsklage, samt Deiner Anwaltskosten tragen. Diesbezüglich kann Dich aber ein Rechtsanwalt rechtlich beraten.

Strafrechtlich würde ich zusätzlich den Typen wegen:

  • gem. § 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
  • gem. § 240 Nötigung
  • gem. § 223 Körperverletzung

Für die Strafanzeige benötigst Du keinen Anwalt und keine Beweise in Form von Schriftstücken oder Bildaufnahmen. Deine Aussage ist ausreichend, damit die Polizei ein Strafverfahren gegen den Täter einleitet.

In dem Strafverfahren hast Du zugleich den Status

  • des Geschädigten und
  • des Zeugen

Deine Aussagen gelten in rechtlicher Hinsicht auch als Beweis, man spricht von einem Zeugenbeweis.

Du wirst nach Anzeigenstellung noch einmal als Zeuge von der Polizei vernommen. Deine Zeugenaussage wird der Ermittlungsakte beigefügt. Dem Beschuldigten wird dann ebenfalls noch einmal die Möglichkeit gegeben, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern.

Hier steht aber nicht wie einige User immer gerne anführen eine gleichwertige Aussage gegen Aussage.

Der Beschuldigte, der später in der Gerichtsverhandlung den Status des Angeklagten erhält,

  • darf zum Tatvorwurf schweigen und
  • macht sich mit einer Falschaussage auch nicht strafbar
  • und hat auch allen Grund zu lügen

Du hingegen als Geschädigter und zugleich Zeuge

  • machst Dich schon bereits bei der Polizei strafbar, wenn Du die Person zu unrecht beschuldigst und
  • Du bist zumindest vor Gericht verpflichtet wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen
  • Du hast doch im Grunde genommen keinen Grund zu lügen. Warum solltest Du einen Unschuldigen fälschlich so schwerer Straftaten beschuldigen, wenn die Vorwurfe sich gar nicht so wie zugetragen ereignet hätten.

Zwar wird der gegnerische Anwalt versuchen Deine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen, aber Staatsanwälte und Richter sind aus Jahrelanger Erfahrung meist in der Lage schnell zu erkennen, wer die Unwahrheit sagt.

Haben der Richter und die Schöffen keine Zweifel daran, dass Deine Aussagen so wie vorgetragen zutreffend sind, wird der Angeklagte auch mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu fünf Jahren rechnen müssen und kann froh sein, wenn die Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Du kannst auch nur strafrechtlich oder nur zivilrechtlich gegen diese Person vorgehen.

Nur tu Dir den Gefallen und Handle und laß Dich nicht die  die nächsten die nächsten Monate oder gar Jahre weiter erpressen.

Schöne Grüße
TheGrow

Sorge für Beweise!

Wollte deine Mama (Opa, Tante, Cousine 7. Grades) nicht schon lange mal wissen wie dein Tag so verläuft? Mach ihnen doch die Freude und filme deinen Tagesablauf! Nur keine Sorge, das kann niemand verbieten! Man müsste ja jedem Touristen die Kamera wegnehmen...

Sollte ihn/sie/es das nicht abschrecken ist zwar das Video für Mama (Opa, Tante, Cousine 7. Grades) im Eimer, aber was soll's...

Du musst das nur ernsthaft durchziehen, nicht "Ich mach die Kamera nur an wenn ich ihn sehe." Das akzeptiert kein Richter! Also, auch wenn dich Nachbarn oder Freunde für nicht ganz dicht halten, immer schön kommentieren, mal in die Kamera erklären, winken etc.pp.

Ach ja, sollte das den bösen Hund nicht abschrecken darfst du dich gegen das Tier auch mit (gutem!) Spray zur Wehr setzen!

Und die an dich gesandten SMS-Nachrichten nicht löschen! Im Kontext sind sie als Beweis zuzulassen!

An deiner Stelle würde ich den Fall bis hierher schriftlich festhalten und unter Angabe seines Namens und wenn möglich Adresse, eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft machen.

Villeicht liegt ja bereits etwas ähnliches gegen ihn vor -?

Und wenn nicht, kannst du dich auf deine Eingabe berufen, falls er z. B.  mal gegen dich Anzeige wegen schwerer Körperverletzung oder versuchten Totschlags machen sollte ;)

Nicht vergessen um die Bekanntgabe eines Aktenzeichens bzw. Eingangsbestätigung zu bitten (wichtig).

Möglicherweise wirst du zu dem Sachverhalt dann später noch von der Polizei befragt, oder sie geben dir einige Tips mit auf den Weg.







Anzeige kannst du eigentlich immer erstatten. Es ist ja ersteinmal nicht an dir Beweise zu sammeln. Dies trotzdem zu tun ist natürlich nur zu deinem Vorteil. Ich würde an deiner Stelle nicht zuviel darüber nachdenken welche Beweise nun vor Gericht standhalten und welche nicht. Soweit sind wir ja hier noch gar nicht. Es ist immer besser 10 Beweise zu haben die alle vor Gericht nicht verwertbar sind als überhaupt keinen Beweis zu haben. 

Geh am besten schnellstens zur Polizei, zeig denen alles was du hast (SMS, E-Mails, eventuelle Erpresserschreiben usw), die wissen dann normalerweise was zu tun ist. 

Lg und viel Glück!!

stell einige kameras auf und film die nächste situation. dann hast du beweise

AntiControlle  14.02.2017, 03:45

vor gericht wird sowas aber nicht als beweis akzeptiert.. warum auch immer... totaler bullshit.

liz420  14.02.2017, 03:57

weiss ich. aber damit kann man wenigstens zur polizei gehen.