Wie kann ich gegen die Falschaussagen vorgehen ohne Beweise?

4 Antworten

Aber ich kann es nicht beweisen. Wie kann ich mich dagegen wehren???

Es ist nicht Deine Aufgabe, den Beweis dafür anzutreten, dass es keine mündlichen Abmahnungen gegeben hat.

Vielmehr muss der Arbeitgeber den Beweis für seine Behauptung antreten, Du seist von ihm "mehrfach mündlich abgemahnt worden".

Eine entsprechende Erklärung solltest Du der Arbeitsagentur gegenüber abgeben - wenn die nicht selbst auf die richtige Verteilung der Beweislast kommt.

Denn Du kannst zwar nicht gegen die Kündigung klagen, da sie in der Probezeit und in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wurde und da deshalb - auch in einem größeren Betrieb - noch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG besteht, der eine Klage formal möglich machen würde.

Aber die Behauptung des Arbeitgeber, er habe Dich mehrfach mündlich abgemahnt, zielt ja auf eine verhaltensbedingte Kündigung, also eine Kündigung wegen Vertragsverstößen, was bedeuten würde, dass es zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 käme, weil Du - folgte man seiner Behauptung - Deine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbeigeführt hättest.

Es sieht ganz so aus, als wolle der Arbeitgeber Dich bei der Arbeitsagentur "anschwärzen"!

vielen dank :-) das hat mir sehr geholfen

Wenn du in der Probezeit gekündigt worden bist kannst du rein gar nichts machen. Der Arbeitgeber kann dich nämlich auch komplett ohne Angabe von Gründen kündigen. 

Du bist also machtlos!

genau das steht auch im Kündigungsschreiben, aber dem Arbeitsamt haben sie jetzt auf einmal falsche Gründe genannt

@piepsmausi26

Da du es aber nicht beweisen kannst, kannst du auch da nichts machen.

@Neigbiuersm

Die Fragestellerin muss gar nichts beweisen.

Wenn der Arbeitgeber die Aussprache mündlicher Abmahnungen behauptet, muss alleine er diese Behauptung auch beweisen können!

@Familiengerd

whatever Fakt ist man kann da nichts machen

@Neigbiuersm

Auf die Beweislast des Arbeitnehmers sollte sie die Arbeitsagentur schon unbedingt hinweisen - wenn die nicht selbst darauf kommt.

Denn die Behauptung der (mündlichen) Erteilung mehrerer Abmahnung ist schon von Bedeutung, weil das eine personenbedingte Kündigung impliziert mit der Folge einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld 1.

Dass sie nicht gegen die Kündigung klagen kann, ist allerdings richtig, und nur insofern "kann [man] da nichts machen".

@Familiengerd

Grundsätzlich muss jede Partei die Tatsachen beweisen, aus denen sie das Bestehen von Rechten herleitet. Wie jedoch soll piepsmausi26 diese Tatsachen beweisen? Keine der beiden Parteien kann der anderen Partei etwas beweisen, weshalb die Aussage beider hinfällig wäre. 

Aufgrund dessen dürfte es nicht zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes kommen.

Außer der Arbeitgeber hat plötzlich Zeugen, die es tatsächlich nie gab. Die würden dann eine Falschaussage treffen, was man ihnen wiederum nicht beweisen kann.

@Neigbiuersm

Wie jedoch soll piepsmausi26 diese Tatsachen beweisen?

Muss sie ja überhaupt nicht, wie ich etwas oben ja schon gesagt und in meiner eigenen Antwort erläutert habe.

Keine der beiden Parteien kann der anderen Partei etwas beweisen, weshalb die Aussage beider hinfällig wäre. 

Die Fragestellerin muss der anderen Partei nichts beweisen - oder: erst dann, wenn die andere Partei einen Beweis führen sollte, müsste sie den Gegenbeweis antreten. 

Außer der Arbeitgeber hat plötzlich Zeugen [usw.]

Das käme dann auf die ganz konkreten Umstände und die "Glaubwürdigkeit" im Gesamtkontext an.

Du kannst gar nichts machen.
Gründe sind während der Probezeit eh irrelevant.

Gründe sind während der Probezeit eh irrelevant.

Das ist nicht richtig!

Richtig ist nur, dass der Arbeitgeber für eine Kündigung in der Probezeit keine Gründe nennen muss.

Gegenüber dem Arbeitsamt kann es aber durchaus relevant sein, warum einem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt wurde, denn das kann Einfluss darauf haben, ob es wegen des Eintritts von Arbeitslosigkeit zu einer Sperre kommt.

Du kannst gar nichts machen.

Die Fragestellerin kann nicht gegen die Kündigung klagen, in sofern "kann sie nichts machen".

Sie kann aber davon ausgehen, dass das Arbeitsamt vom Arbeitnehmer erwartet, dass er die Behauptung von mündlich erteilten Abmahnungen beweist: nicht sie muss beweisen, dass es entgegen seiner Behauptung keine gegeben habe.


dass ich mehrfach mündlich abgemahnt worden

Er kann es abenso wenig beweisen wie du auch! Ergo...steht Aussage gegen Aussage und vllt. hilft dir in dem Fall eine Niederschrift an das AA zu seiner Behauptung!

Mag sein, daß du danach nicht mehr den Wunsch verspürst weiterhin bei dem AG beschäftigt zu sein aber..diese Behauptung hast du widerlegt und wird sicher in deiner Akte beim AA abgelegt werden.

Ich weiß nun nicht, wie und was sich im Laufe der Jahre am AA alles  geändert hat, bin schon lange aus dem Arbeitsleben entlassen, dennoch kann ein solcher Vermerk keinen Schaden für dich anrichten!

Alles Gute und wehre dich.