Was kann ich als Aussendienstangestellter steuerlich absetzen?

6 Antworten

Auch wenn ich mich jetzt wieder unbeliebt mache - geh damit zum Steuerberater. Wir kennen Deine persönlichen Verhältnisse doch gar nicht! Wir wissen nichts über Rente, Kinder, weitere Erstattungen des Arbeitgebers, Vermietung, Versicherungen und und und. Lieber einmalig eine teure und dafür vollständige Erklärung (wo man die nächsten Jahre immer abschreiben kann) als jahrelang auf Sachen zu verzichten, nur weil man einmal Geld sparen wollte.

ZauberinDanny  03.03.2010, 16:16

Der Fragesteller wollte doch nur wissen, welche Werbungskosten er als Aussendienstmitarbeiter geltend machen kann. Seine persönlichen Verhältnisse brauche ich für die Beantwortung der Frage nicht zu kennen.

LG, Danny

ErsterSchnee  03.03.2010, 17:03
@ZauberinDanny

Bist Du im Beruf auch so unseriös und unvollständig?

ZauberinDanny  03.03.2010, 18:01
@ErsterSchnee

Was ist denn daran unseriös oder unvollständig?

EnnoBecker  03.03.2010, 19:47
@ZauberinDanny

"Auch wenn ich mich jetzt wieder unbeliebt mache - geh damit zum Steuerberater."
 
Ooooch, eigentlich machst du dich damit nicht unbeliebt.
 
Den Disput zwischen dir und ZD darf ich mal auflösen, ja? Also... die Arbeit als Außerdienstmitarbeiter hat ja nun nichts mit der Kinderanzahl oder den Versicherungen zu tun, insoweit hat ZD recht, wenn sie sich auf die Werbungskosten beschränkt. Aber in der Gesamtbetrachtung punktest du, weil du - obwohl an der Frage vorbei - auch die Nebengeräusche hören willst.
 
Das ist übrigens der Streit zwischen Otto und Benz gewesen: Otto hat einen Motor konstruiert und Benz einen ganzen Wagen.

ErsterSchnee  03.03.2010, 21:12
@EnnoBecker

Deshalb bin ich auch lieber Benz als Otto! :-)

Hallo Rallemaus, wenn du die Werbungskosten meinst kann ich dir sagen das du folgende geltend machen kannst: - Reinigung für Arbeitsmittel 102,-- € - Kto-Gebühren 16,-- € - Da dein Aussendienst wahrscheinlich an verschiedenen Orten war kannst du jeden gefahren Km wärend dieser Zeit mit 0,30 € ansetzen minus der Erstattung deines Arbeitgebers - Aufwand für Mehrverpflegung bei einer Abwesenheit von mindestens 8 h= 6,- € bei mindestens 14 h =12 € und bei 24 h =24 € je Arbeitstag - Solltest du erst in die Firma gefahren sein dann kannst du auch den einfachen Weg sprich den Hinweg zu Firma ansetzen. - Fachliteratur - Arbeitsmittel die du für dein Arbeitszimmer gekauft hast, das Arbeitszimmer kannst du nicht ansetzen da es nicht der Mittelppunkt deiner Arbeit ist. - Fortbildungskosten - Die Unfallkosten deines Autos kannst, also sprich die Unfallreparaturkosten minus Versicherungserstattung und die vom Gutachter bescheinigte Wertminderung. Das sind einige Werbungskosten für dich den Rest solltest du wirklich bei einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erfragen, da diese ganz speziell die auf dich zutreffenden WK geltend machen können.

Hallo fast wie befürchtet :-(.

Das problem ist huetzutage, dass die User sich die Fragen nicht durchlesen oder aber Antworten geben, die keine sind. Daher bekomme ich auch wenn ich hier oder auch in einem anderen Forum eine Frage stelle immer 100 Antworten, wovon 98 von der "ICH WÜRD DAS EINFACH MAL BEI GOOGLE EINGEBEN" oder "WURDE HIER SCHON TAUSEND MAL GEFRAGT" sind. Diese Antworten sind in fast ALLEN foren die häufigsten Antworten. Die Antworten sind nicht immer dumm, aber leider zu häufig an der Frage vorbei. In der Schule hiesse das "Thema verfehlt, mangelhaft".

Liebe/r Erster Schnee. Ich hoffe Du nimmst das jetzt nicht persönlich, aber, bist Du gerne unbeliebt?? Oder warum diese für mich absolut unnütze Antwort. Wenn ich einen Steuerberater haben wollte, hätte ich gefragt ob Ihr mir in meiner Nähe einen guten nennen könnt. Ich habe aber leider schlicht und einfach nicht das Geld für einen Steuerberater. Ich bin derzeit Arbeitslos, sonst hätte ich auch garnicht die Zeit hier so lange rumzutexten ;-).

Liebe Danny. Deine Antwort gefällt mir sehr gut, denn Sie nützt mir was. Danke dafür.

Nur, warum fängst Du mit Schnee an zu diskutieren? Du brauchst Dich doch ihr gegnüber für Deine Antwort nicht zu rechtfertigen ;-).

Lieber Ennobecker. Das Du den Disput schlichten möchtest finde ich sehr ehrenhaft, aber wir sind hier doch nicht im Collosseum und müssen um unser Leben kämpfen. Ennobecker´s Antwort ist die fünfte gewesen und noch immer hat niemand den Weg zur eigentlichen Frage zurück gefunden. Das ist das Dilemma des Internets, jeder kann seinen Senf verbreiten.

Heffkes Danke auch für Deine Antwort.

@Danny: hast Du eine Ahnung welche Pauschalen da anerkannt werden?

ZauberinDanny  04.03.2010, 11:45

Kontoführungsgebühren, pauschal: 16 EUR (auch dann, wenn das Konto von der Bank kostenlos geführt wird).

Arbeitsmittel, pauschal: 110 EUR.

Hierbei ist zu prüfen, wie teuer das Navi ist und welche weiteren Arbeitsmittel Du absetzen kannst. Sollte das Navi abgeschrieben werden müssen (also der Aufwand auf mehrere Jahre verteilt werden) und Du keine weiteren Arbeitsmittel haben, so könnte der Ansatz der Pauschale möglicherweise für Dich günstiger sein.

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@ Rallemaus: mich nerven diese vielen unnützen Antworten genau so wie dumm gestellte Fragen und daher gebe ich dann auch meine Kommentare dazu ab, die oftmals auch sehr zynisch sind. Dieses Mal war ich aber rein sachlich und verstehe nicht, warum mir Unseriösität vorgeworfen wird. Dass ich dabei von anderen Usern unterstützt werde, finde ich eigentlich sehr nett, denn ansonsten hätte ich vlt. auch schon aufgehört, anderen mein Wissen kostenlos zu vermitteln. Denn im Gegensatz zu Dir habe ich nur sehr wenig Zeit, da ich 7 Tage pro Woche arbeite.

LG, Danny

Deine speziellen Fragen kann ich zwar nicht beantworten, kann Dir aber sagen, dass ich trotz Firmenwagen ca. 10 Fahrten zur Firma (in meinem Fall ca. 650 KM hin/rück) mit 30 Cent geltend machen darf. (Wusste ich vorher auch nicht, dachte immer, be 1% Versteuerung und Privatnutzung ist alles abgegolten...)

Dies kannst Du auf jeden Fall geltend machen: nicht erstattete Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, nicht erstattete Unfall-Kosten bzw. Eigenanteil, Navi, Arbeitsmittel und Kontogebühren pauschal; das Arbeitszimmer nur eventuell.