Strafbefehl wegen Sachbeschädigung 150 Euro, Einspruch oder nicht?

5 Antworten

Wenn Du es nicht begangen hast, würde ich auf jedenfall Widerspruch einlegen.

Auch wenn "NUR" € 150,-, damit wärst Du dennoch ein rechtskräftig verurteilter Straftäter.

Dies steht auch so in dem Führungszeugnis, könnte bei einigen Berufen Problemen bereiten.

Mit der Zahlung ist diese Geschichte nicht ausgestanden.

Wieso behaupten diese 2 Nasen das?

A) entweder, weil sie der Überzeugung sind (wobei es nicht heißt, dass sie sich doch vertun

B) sie Dir Schaden zuführen wollen. Wobei die Frage wäre - wieso

Ich glaube, dass die ideelle Schuldfrage hier weniger eine Rolle spielt, die Aussage lässt sich wie gesagt eben so wenig beweisen wie widerlegen, deshalb wäre es für den Verlauf unerheblich, wenn ich es tatsächlich getan hätte. 
Mir ist ein Eintrag in mein Vorstrafenregister ehrlich gesagt weniger wichtig als eventuelle 500-1000 Euro Gerichtskosten, wenn diese anfallen würden. 

Darüber lassen sich jetzt Vermutungen anstellen, Fakt ist an betreffendem Tag wurden tatsächlich Plakate entfernt und da ich ein politischer Gegner bin ist die Verdächtigung auch nicht weit hergeholt, was sie nicht wahr macht. 

nein, steht nicht im Führungszeugnis, erst ab 90 Tagessätze.

Widerspruch einlegen, notfalls Anwalt zu Rate ziehen und Kosten von den beiden "Denunzianten" einfordern.

Strafanzeigen gegen beide stellen wegen übler Nachrede und Verleumdung. Ich erahne das beide es selbst gewesen sind und der Kick jetzt dich in die Pfanne zu hauen.

Kennst du diese Gestalten? Gerade du.wurdest ausgesucht was darauf schließen lässt es handele sich um etwas persönliches

und Anzeige wegen falscher Verdächtigung stellen. über Anwalt oder selbst beiden angeblichen Zeugen erklären das man für den entstanden finanziellen Schaden diesem einklagen wird und Regress geltend machen wird.

Eine Aussage mit Gegendarstellung wäre hier durchaus sinnbringend gewesen, auch wenn sie sich auf "Ich war es nicht - die lügen" beschränkt hätten. Sachlage ist, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht aktuell von einer "überwiegenden Schuldwahrscheinlichkeit" ausgehen (Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls, oder einer Anklage)

Wie ist denn der Strafbefehl genau ausgestaltet, also wieviele Tagessätze á wieviel Euro? 10 á 15 oder 15 á 10 ? Und wie hoch ist das aktuelle Nettoeinkommen (zzgl. ggf. geldwerter Vorteile, wie "umsonst wohnen bei den Eltern")?

Problem bei einem Einspruch sind nicht die entstehenden Gerichtskosten, die betragen gerade mal 70,00 EUR. Problem ist, dass die Strafe bei der Einspruchsverhandlung ggf. auch höher ausfallen kann, als jetzt. Selbst wenn sie von der Anzahl der Tagessätze (also 10 oder 15 vermutlich) so bliebe, aber das Einkommen real z.B. 900,00 € beträgt, kommen wir auf eine Tagessatzhöhe von 30,00 € (900 / 30). Würde bedeuten, dass 10 Tagessätze dann plötzlich nicht mehr 150,00 € entsprechen, sondern 300,00 €, bzw. 15 Tagessätze = 450,00 €.

Zu den 70,00 € Gerichtskosten gesellen sich dann noch die Auslagen der Zeugen (soweit gegeben), in Form von Verdienstausfall und Fahrtkosten.

hi DietmarDreist, also...so ...wie du das schilderst, ist es noch nicht zu spät, dich zu rechtfertigen; vorab erstma, hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung ? ...auch wenn nicht, rate ich dir, einen RA zu befragen, insbesondere auch über die Kosten, bevor er tätig wird, usw.; leider kommt - auch wenn finanzielle Einschränkung gegeben ist - keine Prozeßkostenhilfe zum Tragen;

...in deinem Fall ist es ein Strafprozeß und dafür schreibt der Gesetzgeber keine PKH vor; es ist wichtig mit dem RA abzuklären, wie hoch seine Gebühr ist...denn im Falle, daß du den Prozeß gewinnst, übernimmt die Staatskasse die Kosten deines Verteidigers nur, wenn ihr über BRAGO abrechnet, darüberhinaus bezahlst du selber; also ...wenn zum RA sieh zu, daß du auch einen Strafverteidiger erwischst...viel Erfolg, alles gute...liebe Grüße aus Köln

Die Gegendarstellung hätte dir vielleicht Geld gespart.

Die Gegendarstellung hätte bestanden aus: "Ich war es nicht, die lügen", ich bezweifle ehrlich gesagt, dass das viel an der Lage geändert hätte.
Der Verzicht auf eine Gegendarstellung ist kein Schuldeingeständnis und eine Behauptung die sich eben so wenig beweisen wie widerlegen lässt ist kein guter Gegenstand für eine Gegendarstellung. 
Aber "danke" für die hämischen Worte. ;) 

@DietmarDreist

In Deutschland wird man nur zur Rechenschaft gezogen, wenn es belegbar ist. Du hast also nichts zu verlieren, wenn du Einspruch erhebst.

Spätestens jetzt solltest Du dich zur Sache äußern.