Was ist eine ermessenseinburgerung?

1 Antwort

Darunter versteht man eine Einbürgerung, die nicht aufgrund eines durch Gesetz eingeräumten Anspruchs erfolgt, sondern auf einer Entscheidung beruht, die der Gesetzgeber durch die Formulierung „kann“ in das Ermessen der Behörde gestellt hat. Einbürgerungswillige, die noch keinen Anspruch auf Einbürgerung erworben haben, können unter bestimmten Umständen nach § 8 StAG nach Ermessen der Behörde eingebürgert werden.

Wer entscheidet im endeffekt? und nach welchen Kriterien wird entschieden? Kann man bei der Entscheidung auch einfach nur Pech/Glück haben???

Im Endefekt entscheidet das Gericht ob Behörde ihr Ermessen pflichtgemäß, das heisst dem willen des Gesetzgebers entsprechend , ausgeübt hat. Ermessen darf nicht missbraucht /überschritten oder unterschritten werden). Eigentlich sollte das nichts mit Pech oder Glück zu tun haben - aber wir sind alle nur Menschen und manche mögen da bewusst oder unbewusst fehlerhaft handeln.

Wichtig: das vom gesetz eingeräumte ermessen wird häufig für die Behörde durch Verwaltungsvorschriften eingeschränkt