Wer füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Seit dem 01.12.2015 ist man dazu verpflichtet, der Gemeinde/Stadt die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen. Aber muss ich den ausfüllen und unterschreiben lassen, oder macht das nur der Vermieter? Wie habt ihr das gemacht?
4 Antworten
Das kommt drauf an, bei Untermiete oder einer gemeinsamen Wohnung (z.B. WG) muss das der Hauptmieter bzw. Mietvertragsinhaber machen . Zumindest hier in Hamburg. Ansonsten der Inhaber , egal ob Mietvertrag, Überlassung o.ä.
Seit dem 01.11.15 besteht diese Pflicht.
Da Formular muß der Wohnungsgeber, Vermieter z. B., ausfüllen, unterschreiben und dem Wohnungsnehmer aushändigen.
Dieser muß sich dann binnen 2 Wochen ummelden.
Der Vermieter
Der Vermieter
Hä? Wenn ich von einem Vermieter eine Bude bekomme, dann ist das ja wohl logisch, dass ich mit dem Wisch nicht bei Frau Meier in der Petersiliengasse3 klingele.
Wenn z. B. meine Tochter oder der neue Partner zu mir ins Wohneigentum zieht bin ich nicht der Vermieter und muß trotzdem eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
Darum heißt das Ding ja auch Wohnungsgeber- und nicht Vermieterbescheinigung.
Wohnungsgeber ist nicht immer der Vermieter.