Rundfunkbeitrag wann fällig?

3 Antworten

Immer zur Mitte eines Quartals für drei Monate.

Viel Spaß in der ersten Wohnung!

wenn du vierteljährliche zahlung angibst, dann ist der erste beitrag am 1.4. fällig. der betrag für märz wird dann gleich dazu gebucht, so du lastschrift angegeben hast.

du bekommst nach der anmeldung noch ein sepa-lastschrift-mandat-formular. dieses füllst du aus und sendest es unterschrieben wieder zurück. ansonsten kann nicht abgebucht werden.

Wenn deine Beitragspflicht am 01.03.2016 mit dem Einzug in deine neue Wohnung beginnt, solltest du bei gesetzlicher Fälligkeit die erste Zahlung zum 15. April 2016 leisten müssen. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Zahlung nämlich in der Mitte eines Dreimonatszeitraums fällig, das sind dann, da deine Beitragspflicht zum 1. März beginnt, bei dir die Monate März, April und Mai. Danach ginge es immer so weiter, also 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar. Zu zahlen sind jeweils 17,50 € X 3 = 52,50 €. Wenn du nun aber vierteljährlich im voraus angekreuzt hast, bedeutet das, dass du jeweils zum 1. Januar,       1. April, 1. Juli und 1. Oktober zahlen musst. In diesem Fall erhältst du vermutlich zum 1. April erstmals eine Rechnung bzw. die Abbuchung, bei der dir neben dem kommenden Quartal auch noch der März in Rechnung gestellt wird, so dass dann 70,00 € von dir zu zahlen sind.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hätte da noch eine kleine Frage, wann bekomme ich vom Beitragsservice eine Anmeldebestätigung oder sowas ähnliches oder wo mir wenigstens meine Beitragsnummer mitgeteilt wird :)

@Dracon2015

du bekommst eine anmeldebestätigung.

deine antwort ist grober unfug. es wird keine rechnung erstellt. der beitragsservice stellt keine rechnungen. es werden zahlungsaufforderungen versandt, aber keine rechnungen.

@maja11111

Was soll eine Zahlungsaufforderung anderes sein als eine Rechnung. Rechnung verstehen die Leute vielleicht doch besser und es ist kürzer.