Warum ist Belästigung in Deutschland nicht strafbar?

2 Antworten

Stalking ist auch strafbar. Das nennt man im Strafgesetzbuch "Nachstellung". Paragraph 238 StGb

Freiheitsberaubung (als Quälen) durch Einsperren oder ähnliche Weise 239 StGb

Nötigung, also Androhung einer Strafe, um Dich zu etwas zu zwingen. Paragraph 240 StGb.

dann gibt es Bedrohung, also die Androhung eines Verbrechens, ohne dass Du zu was gezwungen werden sollst, unter 241.

dann gibt es ganz viele andere Sachen... Quälen ist nicht straffrei. Wenn Dir jemand droht und Dir seine Fingernägel in die Haut rammt bis es blutet, solche Frauen gibt es leider, ist das nicht unbedingt straffrei.

Also, Belästigung ist in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Das heißt, es gibt trotzdem Strafen, diese sind aber niedriger (oft um einiges) als Straftaten. Stalking hingegen gilt als Nachstellung und ist strafbar (§ 238 StGB)! Cybermobbing verhält sich wie Mobbing, auch dieses kann als Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung oder üble Nachrede (jenachdem) gelten und ist somit auch ein Straftatbestand!

MonsieurInconnu 
Fragesteller
 20.06.2020, 16:42

Oha, das mit der Nachstellung wusste ich gar nicht. Bist du Jurist, dass du in rechtlichen Fragen so versiert bist?

MonsieurInconnu 
Fragesteller
 20.06.2020, 16:45
@lucat16

Aber was ist, wenn z.B. jemand Nacktfotos über einen anderen auf Facebook verbreitet oder so (also nicht beleidigt, bedroht oder beschimpt)... ist so etwas auch strafbar?

lucat16  20.06.2020, 16:48
@MonsieurInconnu

Das könnte (sehen unterschiedliche Richter oft eben auch unterschiedlich) als Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Mobbing (üble Nachrede, Nachstellung) durchgehen. Allerdings kommt es auch immer darauf an, wie das ganze von statten gegangen ist, welche Absichten dahinter steckten und und und...

chilly10  20.06.2020, 17:55
@MonsieurInconnu

das mit den Nacktfotos musste auch strafbar sein. Ich würde sagen, bei Nacktfotos ist man ja in einer sensiblen Position. Das ist dann der höchstpersönliche Lebensbereich und damit auch eine Verletzung. 201a 2. Stgb

oder wenn Dich jemand mobbt und andere filmen das, um dich bloßzustellen bzw dich lächerlich zu machen (nicht wie Beweisfotos/ Sicherheitskameras zur Identitätsfeststellung)

chilly10  20.06.2020, 17:48

stimmt und was man neuerdings so sieht, also bei uns zumindest, ist auch zB Amtsanmaßung. Das sind Leute, die zB sich als Polizisten oder verdeckte Ermittler ausgeben und Leute telefonisch, usw betrügen 132 stgb