Darf man mit einem Rennrad auf der Straße fahren
Hey Leute... Ich habe ein Rennrad zu Hause stehen und ich wollte fragen, ab wann oder ob ich überhaupt damit auf der Straße fahren darf, weil die Schlaglöcher auf den Bürgersteigen verdammt schmerzen.
11 Antworten
Als Erwachsener darfst du nicht nur auf der Straße fahren, du musst es sogar, das Fahren auf dem Bürgersteig ist für dich verboten. Ausnahme: Wenn ein Fahrradweg zur Verfügung steht (und er zumutbar ist) dann musst du den Fahrradweg nutzen. Darüber hinaus muss das Rad natürlich der StVZO entsprechen (zwei Bremsen, Lichtanlage mit Dynamo, Reflektoren, Klingel usw.). Für Rennräder gibt es beim Dynamo eine Ausnahme, kommt auf's Gewicht an.
es kommt nicht auf die Qualität eines vorhandenen Radweges an, sondern auf die Beschilderung dieses Weges.
Nein, das ist kein Irrtum. In der aktuell gültigen StVZO (zuletzt geändert 2009) steht in §67 Abs. 11 die ober erwähnte Ausnahme für Rennräder unter 11kg. Ein Radweg ist natürlich nur dann ein Radweg, wenn er entsprechend gekennzeichnet ist. Darüber hinaus muss er aber auch zumutbar sein, d.h. in einem guten Zustand. Wenn der Weg zu holperig/beschädigt/zugewachsen ist, dann darf man auch auf der Straße fahren.
Offiziell darf man nur mit einem solchen Rad auf der Straße fahren, das den Ansprüchen der StVZO entspricht: Also Licht mit Dynamo (keine Batterie), Pedalen mit Reflektoren, Klingel und der andere Sch**ß.
Aber: Der BDR wirkt aber schon seit Jahren darauf hin, dass zumindest Rennräder (Definition: Fahrräder < 11kg) auf der Straße fahren dürfen. Zwar ist eine Gesetzesänderung noch nicht passiert, aber - so wie mir Polizisten bestätigt haben - wird es bereits geduldet, da eine größere Gefahr bestünde, wenn ambitionierte Radfahrer mit 40 oder 50 km/h über Gehsteige und Radwege brettern. Für mich als (auch) Rennradfahrer ist mir sogar der Autoverkehr in der Stadt zu langsam.
Wenn dein Fahrrad eine funktionierende Bremse hat, und auch sonst verkehrstauglich augestattet ist (Klingel, Beleuchtung), darfst du das. Allerdings nicht auf dem Bürgersteig, Aber auch auf Radwegen und Fahrbahnen findest du Schlaglöcher genug, um dir das Ganze noch mal zu überlegen.
Nach einem BGH (oder OLG?) darf jeder Radfahrer immer die Straße benutzen, außer Kraftfahrzeugstraßen, BAB usw. Noch gar nicht alt das Urteil.
Bayern ist nicht DE ... hier dreht sich bekanntlich die Uhr anders herum: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/auch-schlechter-radweg-muss-benutzt-werden/
Denke doch das übergeordnete Gerichte auch über Urteilen aus Bayern stehen giggle
Wenn das Rennrad der StVZO entspricht, also mit Licht, Bremsen und Klingel ausgestattet ist, dann ja.
Ansonsten hast du als Erwachsener auf den Gehwegen und Bürgersteigen mit dem Rad nix verloren!
Dass es für Rennräder bzgl. Lichtenergie eine Ausnahme gibt, ist ein viel geglaubter Irrtum. Noch ist es lediglich nur eine Vorschlag zu Gesetzesänderung. Dieser ist aber noch nicht umgesetzt. Lt. StVZO muss die Energieerzeugung batterieunabhängig sein. Auch unterscheidet die StVZO (noch) nicht zwischen unterschiedlichen Gewichten.