Warenempfang ohne Unterschrift?
Hallo, heute steckte mir der Postbote die Ware eines namenhaften Onlinehändlers in den Briefkasten - eine Laufhose und ein Pullover, verpackt in einer Tüte. Ich habe keine Unterschrift gegeben, das verwundert mich, weil die Unterschrift doch als Empfangsbestätigung gilt, oder ? Angenommen, kriminelle Langfinger entwenden die Ware aus meinem Briefkasten, wie ist mein Recht ?
VG
4 Antworten
Lt. DHL gilt folgendes für Pakete:
"Pakete können, abweichend von Ziffer 4 Abs. 2 der AGB PAKET/EXPRESS NATIONAL, auch durch den vom Zusteller dokumentierten Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Sendungen zugestellt werden."
Ich habe die Frage und Kommentare gelesen.
Im Grunde geht es doch darum, das wohl ein DHL - Paket in den Briefkasten eingelegt wurde. Das ist zulässig, was die meisten hier anscheinend nicht wissen. Eine Unterschrift gibt es in diesem Fall nicht.
Bei einem Diebstahl haftet weder die Post und schon gar nicht der Zusteller, wenn die Sendung vollständig in den Briefkasten gepasst hat.
In diesem Fall muss der Absender kontaktiert und bei der Polizei eine Anzeige gemacht werden.
Das kommt darauf an, als was versandt wurde.
Im Normalfall gehört in den Briefkasten nur rein, was auch reinpasst. Und du hast Recht, sollte der Empfang quittiert werden. Denn Kleidung ist kein Briefumschlag.
Und BP das mir gerade als Beutelversand einfällt, Verlangt auch eine Unterschrift.
Rede mit deinem Postenboten.
Ich muss unseren DHL Neulingen auch immer sagen, das er auf das Grundstück darf und nicht zwingend klingeln muss, wenn er Zeitdruck hat. Ablageauftrag.
Und dann geht es ohne Unterschrift, nur hat der Beutel dann nichts im Briefkasten zu suchen.
Denn Kleidung ist kein Briefumschlag.
Mitunter läßt es sich sehr wohl als Großbrief versenden. Dann ist der Einwurf in den Briefkasten durchaus in Ordnung.
Mitunter. ist richtig. Aber meist sind es ja Pakete mit Sendungsverfolgung. Und die gehören nun mal unterschrieben.
Ob es ein Paket war, oder ein Großbrief - das kann nur der Fragesteller beantworten. Dazu sollte er den Adressaufkleber mal ein wenig genauer betrachten. Großbriefe können auch als Einwurfeinschreiben verschickt werden, dann gibt es zwar eine Sendungsverfolgung, aber der Empfänger muß nicht quittieren.
Ich dachte, dass ich generell immer eine Unterschrift geben muss bei bestellter Ware.
Nein, das hängt von der Versandart ab. Päckchen beispielsweise werden auch nicht quittiert.
Habe die Verpackung nochmal betrachtet, es steht zwar auf dem Aufkleber DHL- Paket drauf ist aber eine Tüte. Hätte der Postbote also doch eine Unterschrift von mir verlangen sollen ?
Warensendung evtl. Das sind meist eingeschweißte, weiße Tüten. Ragen diese heraus, müßte der Zusteller verantwortlich gemacht werden. Auch bei Päckchen sollte man klingeln
Da du die Ware ja hast, weiß ich nicht worauf du hinaus willst. Was willst du denn noch?
Ich möchte nur eine Antwort auf das skizzierte Szenario
wenn es abhanden gekommen wäre, dann hätte man beim Versandunternehmen die Unterschrift angefordert. Dann wäre rausgekommen, dass es keine gibt (oder eine gefälschte) und damit wäre der Bote haftbar.
Ganz simpel. Wissen das es beim nächsten mal auch klappt.
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