Wann verjähren Forderungen der GEZ (Beitragsservice)?

5 Antworten

Da es eine Bringschuld ist, muss der Beitragsservice dir keine Rechnung ausstellen, dass heißt vejähren tut es auch nicht, weil du in Deutschland verpflichtet bist, UNAUFGEFORDERT alle 3 Monate Rundfunkbeiträge gesamtschuldnerisch für deine Wohnung zu zahlen. 

Die Verjährung im RBStV bezieht sich darauf, wenn du eine Forderung gegenüber dem Beitragsservice hast (zuviel bezahltes). 

Das Einzige, was der Beitragsservice nicht kann ist: Dich nachträglich vor 2013 anzumelden. Das heißt, warst du vor 2013 nicht angemeldet, kann der Beitragsservice, egal ob du Geräte besessen hast oder nicht, keine Rundfunkgebühren dafür verlangen. Warst du jedoch vor 2013 bereits angemeldet und es ist noch ein offener Betrag für irgendwelche Zeiträume vor 2013 zu begleichen, dann musst du diese auch begleichen.

Im Gesetz, dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, ist eine Verjährung von drei Jahren vorgesehen. Diese beginnt immer erst am Ende eines Jahres zu laufen. Jetzt im Jahr 2017 wären also die Forderungen aus dem Jahr 2013 verjährt.

Dies gilt jedoch nur, wenn du dich beim Beitragsservice angemeldet hast und die den rechtzeitigen Einzug ihrer Forderungen gegen dich versäumt haben.

Hast du dich dagegen nicht angemeldet, so handelt es sich um hinterzogene Abgaben (weil du eben deiner gesetzlichen Anmeldepflicht nicht nachgekommen bist), bei denen die Verjährungsfrist überhaupt erst zu laufen beginnt, wenn der Beitragsservice dich als Beitragsschuldner samt aktueller Anschrift und den Grund und die Höhe deiner Beitragspflicht kennt.

In diesem Fall, der vermutlich bei dir vorliegt, ist demnach noch gar nichts verjährt und der Beitragsservice kann den Rundfunkbeitrag seit 1/2013 in voller Höhe von dir nachfordern.



Verjährungsfristen für öffentlich rechtliche Forderungen 30 Jahre. Wurde gemahnt ist die Verjährungsfrist gehemmt.

wenn vor 2013 forderungen bereits seitens der gez damals auf vollstreckung gesetzt wurden, dann 30 jahre für diese forderungen. ansonsten werden die forderung ab 1/13 fällig und verjähren nicht, da die offenen forderung recht zügig in die vollstreckung gegeben werden und somit einen titel enthalten.

30 Jahre