Wann verfällt eine Anklage?

3 Antworten

Hallo,

die Verjährung ist in §78 StGB geregelt und beträgt mindestens 3 Jahre. Wie lange genau kommt darauf an, welche Tat dir genau vorgeworfen wird.


§78 Abs. 3 StGB

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

Die 3 Monatsfristen gelten in 2 anderen Fällen, welche bei dir nicht zutreffen.

  • Zum einen bei den meisten Verkehrsordnungwidrigkeiten
  • zum anderen wenn eine Tat nur auf Antrag verfolgt wird. Hier muss der Antrag spätestens 3 Monate nach bekannt werden von Tat und Täter gestellt werden.

Gruß marcco

Da du nicht in Untersuchungshaft sitzt, ist die Staatsanwaltschaft nur durch die Verjährungsfristen eingeschränkt. Bis zu einem Jahr kann es schon dauern, bis entweder ein Strafbefehl kommt oder Anklage erhoben wird.

Kommt wohl auf darauf an ob Sie etwas gefunden haben.

Ohne Grund kommen Sie ja nicht zu dir.

Entweder hat dich jemand verpetzt oder dih haben Sie erwischt.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten, erstmal nix mit in die Wohnung zu nehmen. Waren Sie einmal da, kommen Sie bestimmt wieder -__-

rewrek67 
Fragesteller
 27.05.2014, 16:04

Hallo Torsten, danke schonmal,

Ja sie haben etwas gefunden, aber ich will ja nun wissen, wie lange die Staatsanwaltschaft Zeit hat. die Anklage zu Erheben, bis es Verjährt sogesehen, nach dem neuen Gesetz wo mich eine Bekannte drauf hinwies, das dies nur noch 3 Monate wären, bis es Verjähren tut, ( Weis nicht ob nun Verjähren der richtige Ausdruck ist ) Das interessiert mich nun, ob das mit dem 3 Monate Gesetz stimmen tut...

Danke schonmal im Vorraus auf weitere Antworten.

MFG

marcco  27.05.2014, 17:52
@rewrek67

In diesem Fall treffen die 3 Monate nicht zu.