wann gilt ein Dachboden / Speicher als ausgebaut?

2 Antworten

Ich glaube, ihr liegt da völlig falsch. Ihr habt eine Altbauwohnung gemietet und vermutlich nicht das ganze Haus. Hättet ihr das ganze Haus gemietet, würde dieser "Haustyp" eine Rolle spielen, denn dann hättet ihr einen Nutzen, wenn das DG ausgebaut wäre.

Ihr habt aber eine Wohnung gemietet, zu der der Speicher nicht gehört. Und somit ist es für Euch völlig unerheblich, ob der Dachboden ausgebaut ist oder nicht. Einziges für Euch wichtiges Kriterium ist, dass eine Dämmung vorhanden ist.

Wäre der Dachraum für Euch nutzbar, hättet ihr einen Vorteil, der sich eher mietsteigernd auswirken würde. So ist dieses Merkmal für Euch neutral, also ohne Auswirkung.

Üblicherweise impliziert der Begriff "ausgebaut" in Bezug auf Dachböden die Schaffung von Wohnraum, mindestens aber von zum zumindest zeitweisen Aufenthalt geegneten Räumlichkeiten. Die reine Dämmung des Daches innenseitig ohne jede weitere Maßnahme würde m.E. dies nicht erfüllen. Allerdings ist die mögliche Minderungsgröße lt. Mietrspiegel minimal. Bei einer 100m²Wohnung ergäbe das einen Minderungswert von gerade mal € 6,70/mtl. Sofern es hier um eine angekündigte/geforderte Mietsteigerung geht, würde ich sehr dazu raten, entsprechenden Schriftverkehr mit dem VM und/oder ggfs. gerichtliche Schritte nur nach Konsultation eines Fachanwalts einzuleiten.

Grr. Tippfheler, meinte natürlich € 67.--/mtl.

@FordPrefect

Falsch: Keine Minderung, da der Speicher nie mit vermietet wurde.

@bwhoch2

Ah - OK. Habe den Mietspiegel nicht zur Hand, daher falsch gewickelt. Danke!