Wann genau endet die Zahlung des Kindergeldes?

9 Antworten

wenn die letzte Prüfung im Juli war gibt es auch nur bis Juli KG , für August nicht mehr ............ war bei uns genauso , Vertrag ging bis August , Prüfung war aber im Juli und somit die Ausbildung zu Ende ...... also mußte KG für August zurück gezahlt werden ...

Korrekt ist, wenn er das Kindergeld bis Beendigung der Ausbildung erhalten hat, ab diesem Zeitpunkt, müsste er einen neuen Antrag stellen, um zu prüfen, ob es ihm noch zusteht.

Wenn der Vertrag der Stichtag ist, wo das Kindergeld endet, ist alles ok, wenn er aber noch 2 weitere Monate kassieren wollte, obwohl er schon fertig war, ist es ohne Prüfung zuvor nicht ok.

Dennoch kann er ab diesem Zeitpunkt erneut beantragen und die Zahlungen die ausgeblieben sind, werden nachgezahlt.

Jetzt müssen wir etwas zurückzahlen.Das Amt rechnet aber bis Juli 2016
wo er seine Zeugnisse bekommen hat,nicht bis Vertragsende. Was ist
korrekt??

Hallo Kassandra0815,

laut Dienstanweisung Kindergeld (DA-KG) endet die Zahlung des Kindergeldes folgendermaßen:

Wird die vorgeschriebene Abschlussprüfung vor Ablauf der vertragsmäßigen Ausbildungszeit bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung. Dies gilt grundsätzlich auch für Berufe, in denen die Ausübung von einer staatlichen Erlaubnis oder Anerkennung abhängig ist. In diesen Fällen kann ein Kind für den Kindergeldanspruch ungeachtet der vertragsmäßigen Ausbildungszeit nur bis zum Ablauf desjenigen Monats berücksichtigt werden, in dem es Kenntnis vom Bestehen der Abschlussprüfung erlangt hat.

Gruß siola55

Eckhard623  29.11.2019, 17:42

Ich bekomme immer nicht bestellte Newsletter von BitCoin. Wie bestelle ich die ab?

siola55  29.11.2019, 19:04
@Eckhard623

Falls als E-Mail erhalten: einfach bis an das Ende scrollen und dann auf Abbestellen klicken!?

Die Ausbildung ist beendet wenn man sein Facharbeiter Brief / Zeugnis bekommt bzw.erfährt das man die Ausbildung bestanden hat,was auf dem Ausbildungsvertrag steht ist dann irrelevant !

Wenn er das ganze nach dem 1. eines Monats erfahren hat,dann besteht für diesen Monat auch noch Anspruch auf Kindergeld,denn dann war die Anspruchsvoraussetzung an min. einem Tag im Monat gegeben.

Wenn er schriftlich bestätigt bekommen hat seine Ausbildung bestanden zu haben. Das ist mit normalerweise mit Termin der mündlichen Prüfung, spätestens mit Erhalt des Zeugnisses und damit VOR Vertragsende ;) Die Rechnung des Amtes ist hier vollkommen korrekt. Er ist schon voll ausgelernt bzw. hat sein Ausbildungsverhältnis abgeschlossen