Wann erfährt die Führerscheinstelle über Straftaten, vor oder erst nach der Verhandlung?

2 Antworten

Hallo fiko515151,

die Polizei ist verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde mitzuteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Du zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist.

Insbesondere muss die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen, wenn sie gegen Dich ein Strafverfahren

  • einer Verkehrsstraftat wie zum Beispiel Trunkenheit im Straßenverkehr oder
  • einer Tat die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder
  • einer Tat, die Auswirkungen auf Deine Eignung, wie z.B. Verstoß gegen das BTMG

eingeleitet hat.

In der Regel führt die Mitteilung der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde dazu, dass Du erst nach Abschluss des Verfahrens (sprich Einstellung/Freispruch oder Verurteilung) zur Prüfung zugelassen wirst.

Die Fahrerlaubnisbehörde wartet bis dahin das Ergebnis des Strafverfahrens ab und Entscheidet dann, ob Du noch zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen bist. Evtl. wird Dir zur Entscheidungsfindung  zur Auflage gemacht, dass Du ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen musst.

Schöne Grüße
TheGrow

dort und in flensburg erst nach dem urteil .

heisst das ich kann mein führerschein jetzt noch beantragen ohne Probleme ? und bist du dir da ganz sicher das ist wirklich wichtig

@fiko515151

Leider ist die Antwort von Kuestenflieger so nicht richtig.

Siehe meine Ausführung in meinem Hauptthread.

Mit ganz ganz ganz viel Glück, könnte es sein, dass die Behördenmühlen so langsam malen, dass die Information durch die Polizei erst so spät von der Fahrerlaubnisbehörde verarbeitet wird, dass du die Prüfung noch ablegen kannst.

Darauf verlassen würde ich mich aber nicht.