Wann darf man auf die Straße gesetzt werden, wenn man keinen Mietvertrag hat?

10 Antworten

Wenn du mit deinem Freund zusammen wohnst, ohne mit im Mietvertrag zu stehen, dann kann man dich tatsächlich auffordern, auszuziehen, und das kurzfristig. Du geniest dabei keine besonderen Rechte wie sie ein Mieter hat, außer du hast mit deinem Freund irgend eine Vereinbarung getroffen, z.b. eine bestimmte Räumungsfrist im Fall der Trennung.

Dein Freund kann dich aber nicht einfach vor die Tür setzen, Schloss austauschen oder ähnliches. Wie bei einem Mieter braucht man auch hier einen gerichtlichen Räumungsbeschluss. Die Kosten zahlst jedoch du, daher ist es nicht zu empfehlen, es darauf anzulegen.

bwhoch2  29.11.2019, 09:07
Wie bei einem Mieter braucht man auch hier einen gerichtlichen Räumungsbeschluss.

Das wäre mir neu! Wenn man ohne Vertrag einfach mitwohnt und auch noch ohne was zu bezahlen, wird man auch ohne gerichtlichen Räumungstitel vor die Tür gesetzt und man kann überhaupt nichts machen.

Renick  29.11.2019, 09:33
@bwhoch2

Danke für deine Meinung. Aber ich bin mir 100% sicher, dass dir das ein Anwalt oder Richter anders erklären würde.

bwhoch2  29.11.2019, 09:53
@Renick

Wenn es keine regelmäßige Mietzahlung gibt, handelte es sich um eine reine Gefälligkeit, sozusagen um einen Gastaufenthalt. Ich bin mir auch absolut sicher, dass es gar nicht soweit kommen würde, dass jemand, der auf diese Art vor die Tür gesetzt wird, auch noch den Kopf oder Geld dafür hat, sich gerichtlich wieder rein zu klagen.

Renick  29.11.2019, 10:20
@bwhoch2
um eine reine Gefälligkeit, sozusagen um einen Gastaufenthalt

Das stimmt nicht, es handelt sich juristisch um eine Leihe im Sinne des §598ff BGB. Diese ist kurzfristig kündbar gemäß §604, aber die selbständige Räumung wäre verbotene Eigenmacht und somit bekanntlich nicht erlaubt.

bwhoch2  29.11.2019, 11:00
@Renick

Leihe? Was wird denn hier verliehen? Ich glaube, jetzt bist Du endgültig auf dem juristischen Holzweg.

Es wird auch nicht selbständig geräumt. Man setzt die Dame vor die Tür und läßt sie nur wieder rein, wenn sie sofort bereit ist, ihre Sachen zu packen und zu verschwinden. Ich glaube nicht, dass in diesem Moment noch ein Wetter in der Wohnung herrscht, das man aushalten kann.

Die Freundin wird also nicht geräumt, sondern sie räumt selbst, weil sie um ihr Eigentum fürchten muss.

Nach Deiner Meinung könnte sie dann zu einem Anwalt gehen, der ihr das Bett an der Seite ihres Ex-Freundes oder die Hälfte seines Bettes zum darin schlafen einklagen soll? Per einstweiliger Verfügung?

Oder sie geht in ein Hotel und verlangt Schadensersatz? Sie wird kaum die Hotelrechnung bezahlen können, die da in kurzer Zeit aufläuft.

Ich denke, so weltfremd sollte man nicht sein.

Renick  30.11.2019, 14:09
@bwhoch2
Ich denke, so weltfremd sollte man nicht sein.

Das hat überhaupt nichts mit weltfremd zu tun, sondern es geht um Gesetze. Und für den eigens durchgeführten "Rauswurf" braucht es eben ein Gesetz, durch das dies gedeckt ist. Und ein solches Gesetz existiert nicht!

Der Lebenspartner, mit dem man zusammen gewohnt hat, auch wenn ohne Mietvertrag, ist kein Gast, sondern Mitbesitzer!

Dass es eine angespannte Situation ist, wenn der Expartner in der Wohnung bleibt, stimme ich dir völlig zu. Das will jeder so schnell wie möglich auflösen, keine Frage. Es geht einzig und allein um die juristische Bewertung des "Rauswurfs", und hierbei müssen wir uns an die bestehenden Normen halten.

bwhoch2  01.12.2019, 09:24
@Renick
Der Lebenspartner, mit dem man zusammen gewohnt hat, auch wenn ohne Mietvertrag, ist kein Gast, sondern Mitbesitzer!

Man könnte das jetzt noch weiter spinnen. Da entwendet jemand einen Schlüssel für eine Wohnung, die er kennt, packt sein Zeug und zieht da ein. Da der eigentliche Bewohner erst nach ein paar Tagen wiederkommt, hat sich der "Gast" schon richtig schön eingerichtet in der Wohnung und in den Möbeln des eigentlichen Besitzers der Wohnung.

Damit wurde nach Deiner Meinung der "Gast" auch zu einem Besitzer und darf jetzt nur noch per Räumungsklage rausbefördert werden? Das wäre doch ziemlich absurd, oder nicht?

Renick  01.12.2019, 09:51
@bwhoch2

Das ist jetzt freundlich ausgedrückt an den Haaren herbei gezogen. Für die Erlangung eines Besitzes muss selbstverständlich Einigung bestehen (§854 II BGB). Wenn Lebenspartner beschließen, die Wohnung gemeinsam nutzen zu wollen, dann besteht diese Einigung und der Partner wird Mitbesitzer.

bwhoch2  01.12.2019, 11:44
@Renick
Das ist jetzt freundlich ausgedrückt an den Haaren herbei gezogen.

Und was Du schreibst, genauso!

Renick  01.12.2019, 12:16
@bwhoch2

Dann frag deinen Anwalt er wird es dir bestätigen, denn es ist so wie ich schreibe. Wenn man als Lebenspartner beschließt, zusammen in der Wohnung zu wohnen, wird man Mitbesitzer der Wohnung und ist nicht Gast.

bwhoch2  01.12.2019, 21:19
@Renick

Grau ist alle Theorie...

Ohne Mietzahlungen bist du einfach nur eine Besucherin, die man jederzeit vor die Tür setzen darf.

Und Mietzahlung meint ein (vereinbartes) Nutzungsentgeld fürs Wohnen, keinen (freiwilligen) Kostenbeitrag für zusätzliche Lebenshaltung.

Gut, wenn man genau das beweisen könnte oder einen schriftlichen Vertrag hätte, wenn man sich darauf berufen müsste :-)

Ohne Mietvertrag kein Nutzungsrecht. Ohne Mietvertrag kannst du dich auch nicht anmelden.

albatros  29.11.2019, 10:19

Für die Anmeldung beim MA braucht es keines (schriftlichen) Mietvertrages, lediglich der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Sobald der Mieter eingezogen ist und für seine Wohnung Miete zahlt, ist er Besitzer der Wohnung. Das gilt so auch für mündliche Mietverträge.

heurekaforyou  02.12.2019, 21:06
@albatros

Was du schreibst, hat niemand bestritten.

FAKT IST:

Der Fragende sagt deutlich, ohne Mietvertrag.

Du schreibst:

lediglich der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Das in diesem Fall auch ein Mietvertrag geschlossen wurde, ist wohl sehr wahrscheinlich!

Du schreibst:

Das gilt so auch für mündliche Mietverträge.

Es gibt keinen Mietvertrag!

albatros  03.12.2019, 12:41
@heurekaforyou

Sobald der Mieter eingezogen ist und Miete zahl/gezahlt hat, existiert de facto ein mündlicher Mietvertrag. Das ist geltendes Recht, ob du das so siehst oder nicht, ist belanglos.

heurekaforyou  03.12.2019, 18:58
@albatros
Das ist geltendes Recht, ob du das so siehst oder nicht, ist belanglos.

Was für den Sachverhalt belanglos ist, sind deine eigenen Interpretationen.

Es geht um keinen Mieter - Es gibt keinen Mietvertrag - Und es ist auch nicht die Rede von gezahlter Miete.

Die Fakten:

man wohnt mit dem Freund zusammen in dessen Haus

Beziehung am Ende. Kein Mietvertrag.

Was glaubst du - wer verlässt die Immobilie. Der Eigentümer?

oder bei den Eltern

Wessen Eltern. Die des Freundes oder die eigenen?

oder zieht in eine WG ohne Mietvertrag.

Voraussetzung für jede Art von Anspruchsgrundlage ist ein rechtswirksam geschlossener Vertrag.

Gut zu wissen:

Die Rechte der Vermieter und Mieter sind seit der Reform des Mietrechtes im November 2001 bundeseinheitlich im bürgerlichen Gesetzbuch §§ 535 ff gesetzlich geregelt.

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Noch Fragen?

albatros  04.12.2019, 01:41
@heurekaforyou

Das ist eine andere Sachlage. Selbstverständlich darf ein Bewohner ohne Wohnrecht jederzeit der Wohnung verwiesen werden.

albatros  04.12.2019, 01:42
@heurekaforyou

Das ist eine andere Sachlage. Selbstverständlich darf ein Bewohner ohne Wohnrecht jederzeit der Wohnung verwiesen werden.

Es gibt etwas, das nennt sich Gewohnheitsrecht. Könnte vllt bei Dir greifen.

Aber wenn Du Deinen Teil zur Miete beisteuerst, warum sollte man Dich auf die Straße setzen?

Belmuindot  29.11.2019, 00:33

Das Gewohnheitsrecht kommt hier wohl nicht zum Tragen. Die Voraussetzungen sind nicht gegebenen. Lies mal nach.

Wiesel1978  29.11.2019, 04:57
@Belmuindot

Daher stand da vllt :) aber danke Dir

albatros  29.11.2019, 10:16

Das BGB kennt kein Gewohnheitsrecht, auch nicht im Mietrecht.

Wiesel1978  29.11.2019, 11:16
@albatros

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren. Die höchstrichterliche Rechtsprechung und das Schrifttum erkennen Gewohnheitsrecht als gleichberechtigt mit Gesetzen an.

Quelle wikipedia

Du siehst, dass Gerichte es als gleichwertig anerkennen.

albatros  30.11.2019, 00:30
@Wiesel1978

Nicht alle was in Wikipedia steht ist korrekt. Jedenfalls gibt es im BGB kein Gewohnheitsrecht. Nenne mir bitte Aktenzeichen von Urteilen oder §§ in denen dein Standpunkt gesichert ist.

Wiesel1978  30.11.2019, 00:40
@albatros

Urteil vom OLG Oldenburg Az: 15 U 55/07

Bei einer WG kannst du einen mündlich geschlossenen Mietvertrag theoretisch durch deine Kontoauszüge belegen, wo man sehen kann, dass du regelmäßig Miete überwiesen hast. Da würden dann die ganz normalen Kündigungsbedingungen gelten.
Wenn du aber einfach so ohne zu bezahlen bei jemandem wohnst, kann er dich theoretisch jederzeit rauswerfen.