Wann bin ich Eigentümer des Grundstücks?

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Du bist lt. notariellen Vertrages Eigentümer und auch berechtigt und verpflichtet den Fragebogen vom Amt auszufüllen. Wenn das Grundbuchamt die Eintragung noch nicht vorgenommen hat. aber der Antrag auf Umschreibung liegt dort vom Notar vor, bist Du trotzdem der rechtmäßige Eigentümer.Ich würde beim Grundbuchamt nachfragen, wieso die Eintragung noch nicht erfolgt ist! Vielleicht haben sie die Unterlagen dort gar nicht bekommen.

ich gehe mal davon aus, dass der notar nach dem kauf eine sogenannte auflassungsvormerkung im grundbuch hat eintagen lassen. damit bist duch amtlich als eigentümer bestätigt, auch wenn die endgültige eintragung noch nicht erfolgt ist.

d.h. du hast alle rechte und pflichten eines eigentumers, dazu gehört auch die meldung ans statistische bundesamt.

sobald du im grundbuch eingetragen bist, bist du der besitzer. teil den statistikern mit, dass du noch nicht eingetragen bist.