Schenkung von Tante an Neffen über "Umweg" möglich?

1 Antwort

Sofern die einzelnen Schenkungsnehmer nicht frei über die Schenkung verfügen können, sonder zur Weitergabe verpflichtet wären, wäre das eine sog. Kettenschenkung und der Vorgang wird so besteuert, als sei das zugewendete Vermögen ohne den Umweg unmittelbar dem Neffen zugewandt worden.

Können sie darüber ohne Verpflichtung verfügen, könnten sie das Geld auch behalten, ohne das Tante oder Neffe etwas dagegen unternehmen könnten.

Wäre die Tante verheiratet, könnten beide je 20.000 sofort und weitere 20.000 in 10 Jahren oder von Todes wegen vermachen/schenken, steuerfrei.

Steuerhinterziehung ist eine ernste Sache und mancher Schlaumeier hat da ganz üble Erfahrungen machen müssen - 80.000 verbraucht man nicht einfach, irgendwann kommt das irgendwie immer raus, und wenn es ein ausgebremster Verwandter ist, der einen anschwärzt.

maima 
Fragesteller
 25.05.2011, 17:50

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Tante ist leider verwitwet, die Eltern des Neffen würden mit dem Betrag z. B. Immobiliendarlehensverbindlichkeiten des Neffen vorzeitig tilgen (freiwillig :-) ). Es wäre egal, ob das sofort passieren würde oder erst nach einer bestimmten Zeit, da alle der Beteiligten ein sehr gutes Verhältnis zueinander haben. Es soll alles legal ablaufen aber eben mit der Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu sparen. Der Schenkungsbetrag ist bis zur derzeitigen Höhe bereits so oft versteuert worden (Einkommen, Ertragszinsen usw.), daß nicht einzusehen ist, den Betrag bei einer Schenkung nochmal zu versteuern, wenn es sich auf legalen (!) Wege umgehen lässt. Sorry, aber der Staat muß nicht doppelt und dreifach kassieren!

Also habe ich richtig verstanden, daß das absolut legal und steuerfrei wäre, solange keine weitere Verpflichtung eines der Beteiligten zur Weitergabe seines Betrages an einen anderen der Beteiligten besteht?!

Schöne Grüße und danke.