Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?

6 Antworten

Die Frage, ob der Umbau der Küche in einen anderen Raum genehmigt war, solltest du der Verwaltung stellen. Und auch, ob du dann ggf. für den Rückbau verantwortlich wärst.

Ja, das hatten wir auch gedacht. Ich werde erst einmal fragen, ob das der Genossenschaft bekannt ist. Und dann, wie du sagst, am besten wer dafür verantwortlich ist oder ob ich es bin. Zweiteres hilft mir sehr, danke!

Setze dich mit dem Vermieter, in dem Fall die Genossenschaft, in Verbindung. Für die neue Küchenzeile im Wohnzimmer mussten theoretisch die Anschlüsse verlegt werden. Speziell für Wasser und Abwasser kann man das nicht so einfach machen. Die Rohre müssen im Boden / in der Wand verlegt sein, sowohl für den alten Standort als auch für den neuen. Derartig umfangreiche Umbauten kann kein Mieter einfach so durchführen.

Also entweder hat die Genossenschaft diese Umbauten genehmigt, dann wird die Wohnung in Zukunft so vermietet, oder der Mieter ist bei Auszug verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Wäre ja schlimm, wenn das genehmigt wäre, denn jetzt ist das absolut Banane so. Stimmt es, dass die Vermieter bei der Übergabe dabei sind? Denn wenn das ein Vormieter getan hat, dann können sie ja nur davon wissen. Und dann war es wahrscheinlich genehmigt...

Der Vormieter ist da eindeitig der falsche Ansprechpartner für dich. Ob und unter welchen umständen du die Küche verlegen darfst musst du mit dem Vermieter besprechen und nicht mit ihr.

so was muß der Vermieter ja genehmigen normalerweise ..... und wenn die Genehmigung vorliegt brauchst du mit dem Vormieter da nicht lang und breit drüber zu diskutieren das dir das nicht gefällt, das macht keinen Sinn ..... wende dich an den Vermieter, der sagt dir ob das alles so in Ordnung und genehmigt ist ...... und wenn alles in Ordnung ist und dir die Wohnung in dem vorhandenen Zustand nicht gefällt mußt du dir halt eine andere suchen .....

Ich kann nur sagen, dass die Aussage, dass Kü & Bad nicht in der NKM enthalten sind, kompletter Schwachsinn sind.

Ansonsten gilt: Wie besehen.