Vorgespräch bei der Führerscheinbehörde wie verhalten?

 - (Führerschein, MPU, Saarland)

5 Antworten

In dem Brief steht eigentlich alles drin. Wenn du nicht hingehst, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Ignorieren wäre also das Schlechteste, was du tun kannst.

Vermutlich will man dir erläutern, wie es mit deinem Antrag nun weitergeht. Das hätte man dir auch schriftlich mitteilen können, aber der Saarpfalz-Kreis ist wohl nicht so überlaufen wie Hamburg oder Berlin.

Außerdem steht da, dass man dir dort bei Rückfragen gern zur Verfügung steht.

nimm dir einen anwalt. GF ersetzt keinen

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 10:12

Habe kein Geld für einen Anwalt.

weltweitwir  26.02.2018, 10:12
@Jonasm98

aber für haschisch?

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 10:16
@weltweitwir

Danke für die Hilfe!

19Michael69  27.02.2018, 03:14

Es geht um eine "Sachverhaltsaufklärung" bezüglich der Fahrerlaubnis und er muss nachweisen, dass er "clean" ist.

Dafür braucht er keinen Anwalt und der kann ihm dabei auch überhaupt nicht helfen.

Gruß Michael

Was nun ? hast du eine Fahrerlaubnis oder nicht ?

habe ich nicht einmal einen Führerschein
 ich will auch nicht meinen Führerschein verlieren.

Ob du zu Fuß unterwegs warst oder nicht ist irrelevant . Nach § 14 FEV genügt wenn du Drogen besitzt oder besessen hast .

Hast du bei der Polizei angaben zum Konsum gemacht ?

Bei 6 gr. wird es schwer werden , dem beamten glaubhaft zu machen das es sich um einen Probierkonsum handelt .

Aber genau darauf würde ich jetzt mal gehen . Zwar ist 6 gr. schon ne Menge aber du dich herausreden das du ja nicht weist wieviel man braucht .

 gelegentlich Konsum zugeben aber auch nachhaken dass ich Konsum und Straßenverkehr trenne und nie auf die Idee kommen würde unter Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilzunehmen

Bedenke das der gelegentliche Konsum nur 1-2 x im Jahr noch mit der Fahrerlaubnis vereinbar ist . Außerdem wirst du dies nachweisen sollen durch ein FäG .

Kommt eine MPU auf mich zu?

Eher NEIN ! aber könnte noch !

Kommt eine ÄG auf mich zu?

Das schon eher . Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 FEV wird ein Fachärztliches Gutachten zu erbringen sein . Meistens sind dies 2 Urinscreening und ein Gespräch mit einem Facharzt . Kostet um die 400€

Du solltest nichts mehr konsumieren , zumindest solange nicht mehr bis die Sache geklärt wurde . Meistens nehmen sich die Behörden schon mal 6 Monate zeit bis dir die Anordnung ins Haus flattert . Werden dann Abbauprodukte gefunden wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen bzw. versagen !

Diesen dann wieder zu bekommen geht dann nur über einen Abstinenznachweis von einem Jahr und die MPU !

§ 14 Abs. 2 Nr.2 FEV i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.5

: Nicht zum Vorgespräch erscheinen. Falls ich das mache was kommt genau auf mich zu?

Wenn du eine Fahrerlaubnis hast kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dich zu .Die FEB geht dann davon aus das du Dauerkonsument bist und deshalb nicht erschienen bist .  

Hast du noch keinen , kommt bei Antragstellung zur Fahrerlaubnis  ein Abstinenznachweis + MPU auf dich zu ,  .

 

Wenn du hingehst und viel Glück hast könnte es auch passieren das überhaupt nichts passiert ! Das sehen die Beamten sehr sehr unterschiedlich .

Die einen hauen dir alle § um die Ohren die sie finden , andere sagen , wenn du sagt,  du  Fährst nicht wenn du konsumierst dann ist das so und lassen es .

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:25

Habe keinen Führerschein bin aber kurz vor der Prüfung also muss nurnoch die fahrprüfung bewältigen.

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:26
@Jonasm98

Also kommt als erstes das ÄG auf mich zu?

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:29
@Jonasm98

400 Euro sind viel zu viel Geld.... Soviel habe ich nicht was soll ich tun????? Warum auch so teuer? Es gut auch Menschen mit nicht so viel Geld zur Verfügung... Bin 19 finanziell von meiner Mutter abhängig da ich erst im August meine Ausbildung anfange.. Was soll ich tun?

Lkwfahrer1003  26.02.2018, 11:31
@Jonasm98

Ja , sofern du dich nicht als Dauerkonsument outest .

man könnte , sofern es deine Werte dann zulassen , versuchen das du noch nie Konsumiert hast und die Polizeikontrolle dein Versuch Vereitelt hat .

Glaubt er dir ist alles ok. Wenn nicht kommt das FäG . Du solltest deine Antworten genau überlegen , nicht das du dich verhaspelst .

Lkwfahrer1003  26.02.2018, 11:35
@Jonasm98

Naja , laborkosten . der Arzt möchte auch ein Stück vom Kuchen und ein Gutachten zudem du verpflichtet bist wird meistens Teuer .

Wie du das Geld zusammen bekommst weiß ich nicht ! Musst du dir was einfallen lassen ( legales ) :-)

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:38
@Lkwfahrer1003

Okay also sollte ich sagen dass ich beim Versuch das erste mal zu konsumieren von der Polizei erwischt wurde und es seitdem gelassen habe

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:42
@Lkwfahrer1003

Sorry wegen den ganzen Fragen wie lang habe ich Zeit das Geld aufzutreiben falls ich zu einem ÄG gebeten werde

Lkwfahrer1003  26.02.2018, 11:42
@Jonasm98

Ich würde es zumindest probieren .

Lkwfahrer1003  26.02.2018, 11:43
@Jonasm98

das musst du mit dem Facharzt besprechen . Evtl. gewährt er dir Ratenzahlung !

Jonasm98 
Fragesteller
 26.02.2018, 11:44
@Lkwfahrer1003

Okay danke für die schnellen Antworten hilft mir immerhin weiter. Ich hoffe alles geht gut aus

Lkwfahrer1003  26.02.2018, 11:45
@Jonasm98

Viel Glück

Hallo,

die wollen ganz einfach wissen, ob du "clean" bist.

Bist du es nicht oder gehst nicht hin, dann machst du erst gar keine Prüfung.

Kannst du glaubhaft machen kannst, dass du danach nie wieder etwas mit Drogen zu tun hattest, ist alles gut.

Glaubt man es dir nicht, dann musst du mit einem Drogenscreening deine Abstinenz nachweisen.

Was sollte ein ärztliches Gutachten bringen? Und mit einer MPU ist nur dann zu rechnen, wenn man dich für nicht geeignet hält, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Viele Grüße

Michael

Wenn du kein Geld für eine Anwaltliche Beratung hast, dann kannst du dir einen sogenannten Hilfeschein beantragen.

https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Dann werden diese Kosten von der Staatskasse übernommen.

Wenn dir dein Lappen lieb ist, würde ich keinen regelmäßigen Konsum zugeben. Und auch keinen gelegentlichen. Nochmal darauf hinzuweisen das du doch trennst wird nichts bringen.

19Michael69  27.02.2018, 03:14

Es geht um eine "Sachverhaltsaufklärung" bezüglich der Fahrerlaubnis und er muss nachweisen, dass er "clean" ist.

Dafür braucht er keinen Anwalt und der kann ihm dabei auch überhaupt nicht helfen.

Gruß Michael