Wird die Unfallrente auch nach Eintritt in den Vorruhestand weitergezahlt?

2 Antworten

Zu der Unfall Rente kann ich sagen, daß die weiter  bezahlt wird !

Was ist die  VBL Zusatz Rente?

Ist mit "Vorruhestand" etwa eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzl. RV gemeint oder tatsächlich ein (arbeits-/tarif-)vertraglich vereinbarter Vorruhestand/Altersteilzeit-Blockmodell?

Falls eine (gesetzl.) Erwerbsminderungsrente gemeint ist, dann kann auch die VBL-Rente grundsätzlich dazu bezogen werden.

Unfallrente wird weiter gezahlt, in jedem Fall. Falls eine (gesetzl.) Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, erfolgt ggf. eine Anrechnung.

Es handelt sich um ein arbeitsvertraglich vereinbarter Vorruhestand (hier: Härtefallregelung)

@rena101955

Dann dürfte das mit der VBL Rente nicht klappen, da diese eigentlich immer an die gesetzliche Rente gebunden ist. Dann bleibt nur als Möglichkeit, alle zwei Jahren einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, falls sich Verschlechterungen ergeben sollten, und ansonsten auf die gesetzliche Altersrente zu warten, erst wenn der Bescheid vorliegt wird die VBL-Rente gezahlt.