Wird die Unfallrente auch nach Eintritt in den Vorruhestand weitergezahlt?
Ein Freund von mir erhält seit einem Arbeitsunfall vor 3 Jahren eine monatliche Unfallrente? Wenn er nun mit 58 Jahren in den Vorruhestand geht, erhält er dann diese Unfallrente von der Berufsgenossenschaft weiterhin? Wie verhält es sich mit der VBL-Zusatzrente. Hat man auf diese erst Anspruch, wenn das normale Rentenalter erreicht ist, oder mit Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung?
2 Antworten
Zu der Unfall Rente kann ich sagen, daß die weiter bezahlt wird !
Was ist die VBL Zusatz Rente?
Ist mit "Vorruhestand" etwa eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzl. RV gemeint oder tatsächlich ein (arbeits-/tarif-)vertraglich vereinbarter Vorruhestand/Altersteilzeit-Blockmodell?
Falls eine (gesetzl.) Erwerbsminderungsrente gemeint ist, dann kann auch die VBL-Rente grundsätzlich dazu bezogen werden.
Unfallrente wird weiter gezahlt, in jedem Fall. Falls eine (gesetzl.) Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, erfolgt ggf. eine Anrechnung.
Dann dürfte das mit der VBL Rente nicht klappen, da diese eigentlich immer an die gesetzliche Rente gebunden ist. Dann bleibt nur als Möglichkeit, alle zwei Jahren einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, falls sich Verschlechterungen ergeben sollten, und ansonsten auf die gesetzliche Altersrente zu warten, erst wenn der Bescheid vorliegt wird die VBL-Rente gezahlt.
Es handelt sich um ein arbeitsvertraglich vereinbarter Vorruhestand (hier: Härtefallregelung)