Von Heute auf Morgen abhauen und untertauchen und irgendwo ein neues Leben anfangen. Geht sowas?

22 Antworten

Natürlich geht das, von jetzt auf gleich einfach so zu verschwinden.

Aber gibt es nicht mehr in deinem Leben, als den Horror zu Hause? Sind da keine Freunde, Verwandte, die solch einen Abschied zuverlässig verhindern könnten?

Wie wäre es einfach mit Ausziehen, eigener Wohnung und deutlich weniger Kontakt?

Es muß ja nicht immer ultimativ sein, wenn man geht. Abstand ist immens wichtig, du bestimmst natürlich, wie groß dieser wird.

Aber wenn du ausziehst, dir eine neue Telefonnummer besorgst und ein neues Auto, können deine Eltern sich auf den Kopf stellen, sie werden nichts davon herausfinden können, wenn du nichts sagst. Es sei denn, ein Nachbar oder sonstwer sieht dich und erzählt dein neues Kennzeichen, etc. Aber zunächst mal bist du weg. Einfach nur weg.

Mein Vater schrieb mir einmal eine sehr schöne Postkarte, nachdem ich umgezogen war. Darauf ein sehr schöner und wahrer Spruch: Eine neue Wohnung ist wie ein neues Leben.

Alles Gute für dich und vielleicht reicht für dich ja auch die "kleine" Lösung :-)

Du kannst dein Konto auflösen und dir das Restliche Guthaben auszahlen lassen. An deinem neuen Wohnort eröffnest du ein neues Konto.

Die Polizei wird dich nicht suchen, da du volljährig bist. Kannst ja auch einen Brief hinterlassen, dass du freiwillig ein neues Leben anfangen willst.

Eine "einfache Melderegisterauskunft" kannst Du leider nicht verhindern, da sie von jedermann angefordert werden kann, von daher musst Du auch gar nicht versuchen, Deinen neuen Aufenthaltsort geheim zu halten, sondern kannst ihn ruhig denjenigen mitteilen, mit denen Du weiterhin Kontakt haben möchtest. Natürlich dürfen auch Verwandte von Dir nicht einfach gegen Deinen Willen in Deine Wohnung eindringen.

Eines verstehe ich nicht bei den vielen Antworten. In Deutschland kann man nicht so einfach untertauchen, es sei denn daß es ein Abtauchen in die Illegalität sein soll. Also etwas, was flüchtige Verbrecher brauchen.

Sonst gilt für alle Wohnungswechsel die Meldepflicht. Eine Befreiung davon ist nur für wenige Ausnahmen vorgesehen, und der Wunsch unterzutauchen gehört nicht dazu. Außerdem ist die Polizei nicht für Auskünfte zum Aufenthaltsort zuständig.

Ergo könne alle, die den alten Aufenthaltsort kennen, den neuen anfragen, gegen Gebühr.

Wikipedia meint dazu: "Die einfache Melderegisterauskunft wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisiert, weil die Auskunftserteilung praktisch keinerlei Einschränkungen unterliegt und der Meldepflichtige von wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen die Weitergabe seiner melderechtlichen Basisdaten an jedermann nicht verhindern kann. Der Datenschutzbeauftragte fordert daher für jeden Einwohner ein generelles Widerspruchsrecht gegen einfache Melderegisterauskünfte über seine Person, weil diese Auskünfte Daten umfassen, die der Staat beim Bürger zwangsweise erhebt, um damit primär hoheitliche Aufgaben zu erfüllen."

Also im Normalfall kann sich niemand der staatlichen Kontrolle entziehen. Wirklich helfen würde nur ein Umzug ins Ausland, vorzugsweise in ein Land ohne gesetzliche Meldepflicht.

Die einzige richtige Antwort

Mag sein. Doch kannst du durchaus ein verbot aussprechen, deine Anschrift an nichtstaatliche dritte weiterzugeben.

Kurz und bündig, ja es ist eigentlich sehr leicht umzuziehen wie du es vor hast. Du könntest einfach dein Konto auflösen und in einer anderern Filiale ein neues Konto eröffnen. Dabei wird dir dein ganzes Geld in der Bank ausbezahlt. Das erfährt in der Regel keiner, da du ja bereits 20 Jahre alt bist. Zudem sind deine Daten durch den deutschen Datenschutz geschützt. Somit wird die Bak keinem Auskunftsuchenden die Adressen so einfach herausgeben. Insofern keine schulden mit dem Auto in Verbindung gebracht werden sollte dies auch kein Hindernis darstellen.

Die Polizeibehörde kannst du vorher über die Umstände Informieren. Dann wirst du dort in der IGVP hinterlegt. Somit wird deinen Eltern keine Auskunft erteilt und es wird auch keine Vermisstensuche aufgenommen.

Und nicht nachvollziehbar? Ich verstehe dich da nur sehr gut, du bist einer von vielen fällen die verschwinden wollen. ;)

Falls ich dir bei der Planung helfen soll, kannst du je bescheid geben. Bis jetzt wurde noch keiner gefunden. :)

Zudem sind deine Daten durch den deutschen Datenschutz geschützt.<

Das stimmt nicht. Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, bekommt man sehr schnell und unkompiziert ueber das Einwohnermeldeamt sogar per Emailanfrage Auskunft. Und dass Eltern, selbst eines erwachsenen Kindes, ein berechtigtes Interesse haben, steht ausser Frage. Die Polizei hat damit gar nichts zu tun und die Bank ebenso nicht.

@nenee

Das stimmt leider.


Neben den Meldebehörden können andere öffentliche Stellen auf jeweils den Teil der Meldedaten zugreifen, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus können wie bisher von Jedermann mittels einer einfachen Meldeauskunft der Vor- und Familienname, der Doktorgrad sowie die derzeitige Anschrift einer Person erfragt werden. Wird ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, können zudem noch weitere Daten übermittelt werden. Eine Gruppenauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen bleibt weiterhin nur möglich, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.

Wenn Tatsachen vorliegen, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Dann darf die Meldebehörde keine Auskunft erteilen. Ansonsten kann das Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht verhindert werden, da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.

Eine Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und des Adresshandels kann der Einzelne verhindern, indem er die hierfür künftig erforderliche Einwilligung verweigert.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/PolitikGesellschaft/Meldewesen/08.html