Vollküchenkonzession bei einer Gewerbeimmobilie?

1 Antwort

Mit "Vollküchenkonzession" meinst du wohl die Gaststättenerlaubnis. Die ist aber nicht nur Raum- sondern auch personengebunden ! Das heißt, DU brauchst eine neue eigene Erlaubnis.

Bei einer neuen Gaststätte ist auch wichtig, dass die Baugenehmigung vorhanden ist. Wenn da vorher ein McD. drinne war, dann wird es aber eine geben.

Leo3313 
Fragesteller
 16.04.2017, 21:16

Vielen Dank Geochelone

Es handelt sich tatsächlich um eine Vollküchenkonzession.

Eine Gaststättenerlaubnis muss ich aber auch beantragen. Weißt Du vielleicht wie lange die Genehmigung dauert und ob es auch abgelehnt werden kann?

Danke vorab!

Geochelone  17.04.2017, 04:58
@Leo3313

Es gibt keine "Vollküchenkonzession" ! In diesem Wort werden zwei völlig verschiedene und von einander unabhängige Begriffe verbunden.

Konzession ist ein altes - in den maßgeblichen Gesetzen (GewO, GastG) nicht mehr existierendes - Wort für die Gaststättenerlaubnis. Die gibt es beim Gewerbeamt und die unterscheidet nicht nach Voll- und Teilküche. Dies Unterscheidung gibt es nur in der Lebensmittelaufsicht (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt). Da darf man - je nach Ausstattung der Küche Lebensmittel zubereiten (Vollküche) oder nur aufwärmen (Teilküche). Dafür gibt es aber keine "Konzession".

Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis brauchst du in der Regel einen Miet- oder Pachtvertrag, einen Grundriss der Gaststätte mit Maßen, den Unterrichtungsnachweis der IHK, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Geld für die Verwaltungsgebühr (variiert von Stadt zu Stadt).

Und natürlich kann der Antrag abgelehnt werden, wenn du die notwendigen Unterlagen nicht beibringst, die Räume nicht geeignet sind (z. B. zu wenig Toiletten) oder du nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitzt.