Darf man in einer GEKAUFTEN Gewerbeimmobilie wohnen?

8 Antworten

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Ob Du im einer "Gewerbeimmobilie " wohnen darfst richtet sich nach dem geltenden Bauplanungsrecht (§ 30 oder § 34 BauGB). Wenn danach Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist dürfen Betriebsangehörige dort wohnen, sonst nicht. Im Mischgebiet (MI) darf man wohnen, in Industriegebieten (GI) nicht, Steht alles in der BauNVO.

Wenn bisher keine Wohnung vorhanden ist muss ein Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Ob der genehmigt wird wird Dir vorher die Bauaufsicht nicht sagen. Denn:

Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Es ist dann, wie auch schon andere richtig schrieben, eine Nutzungsänderungsgenehmigung nach der jeweiligen Landesbauordnung erforderlich.

Allerdings ist es nicht sicher, dass diese Genehmigung auch erteilt wird. Diese wird nur erteilt, wenn planungsrechtliche Belange, sprich Festsetzungen des Bebauungsplanes, dem nicht entgegenstehen - und das ist bei einem Gewerbeobjekt nicht sicher.

Außerdem musst Du ggf. noch Umbauten vornehmen, evt. noch energetisch sanieren...

Hallo,

in der Tat geht hier ohne Nutzungsänderung nichts, die aber in der Regel nicht wirklich ein Problem ist. Ich habe zwar auch schon von diesbezüglichen Anfragen gehört die abgelehnt wurden, bei diesen war aber die Situation auch extrem.

Wende Dich also vorab an die zuständige Gemeinde oder Stadtverwaltung oder eben ans Bauamt, dort kann man Dir genau sagen unter welchen Voraussetzungen das dauerhafte bewohnen möglich ist.

Normaler weise geht das dann ziemlich flott über die Bühne.

Seehausen  04.02.2014, 09:15

Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meine3n Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Ob Du im einer "Gewerbeimmobilie " wohnen darfst richtet sich nach dem geltenden Bauplanungsrecht (§ 30 oder § 34 BauGB). Wenn danach Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist dürfen Betriebsangehörige dort wohnen, sonst nicht. Im Mischgebiet (MI) darf man wohnen, in Industriegebieten (GI) nicht, Steht alles in der BauNVO.

Wenn du das Objekt kaufst, darfst du auch drin wohnen, weil du es erworben hast.

Quasimo  04.02.2014, 03:46

Leider ist das nicht so.

Seehausen  04.02.2014, 09:19

So ein Quatsch! Ob Du im einer "Gewerbeimmobilie " wohnen darfst richtet sich nach dem geltenden Bauplanungsrecht (§ 30 oder § 34 BauGB). Wenn danach Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist dürfen Betriebsangehörige dort wohnen, sonst nicht. Im Mischgebiet (MI) darf man wohnen, in Industriegebieten (GI) nicht, Steht alles in der BauNVO.

Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meine3n Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Dazu musst du eine Nutzungsänderung beantragen. Stellt aber im allgemeinen kein Problem dar. Frage im Bauamt nach das sollte schnell gehen. LG Alex

Seehausen  04.02.2014, 09:18

Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meine3n Tipp:

http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen

Ob Du im einer "Gewerbeimmobilie " wohnen darfst richtet sich nach dem geltenden Bauplanungsrecht (§ 30 oder § 34 BauGB). Wenn danach Gewerbegebiet (GE) festgesetzt ist dürfen Betriebsangehörige dort wohnen, sonst nicht. Im Mischgebiet (MI) darf man wohnen, in Industriegebieten (GI) nicht, Steht alles in der BauNVO.