Verwendung des Pflegegelds beim betreuten wohnen in Familie?

2 Antworten

Hallo, zuerst müssen einmal hier die Begrifflichkeiten geklärt werden.

Zum einen wird das Pflegegeld nicht von der Krankenkasse, sonden von der Pflegekasse ausgezahlt.

Zum andern bekommst nicht du das Pflegegeld, sondern es steht der Pflegebedürftigen Person zu.

Diese verwaltet ihr Pflegegeld und kann es an die Person, von der sie Gepflegt und Betreut wird weiter leiten.

Was hier wohl der Fall ist.

Das Pflegegeld ist nicht dazugedacht, seinen Lebensunterhalt damit zu betreiten. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, dass damit die erforderliche Pflege sichergestellt wird, bzw. sicher gestellt werden kann.

Ergo, alles was damit in Verbindung steht -- Pflege sichern --  ist der Verwendungszweck des Pflegegeldes.

Ach noch was: wer in einen Pflegegrad eingestuft ist, der ist gesetzl. verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI, der Pflegekasse sogenannte Pflegeberatungsbesucge nachn zu weisen.

Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht, so kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, oder die Zahlung kompl. einstellen.

In Pflegegrad 2 u.3 ist dieser Pflegeberatungsbesuch 1 x pro Halbjar und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal pro Quartal der Pflegekasse nach zu weisen.

Den ambul. Pflegedienst, der diese Pflegeberatungsbesuche ausführt, müsst ihr selbst aussuchen und mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.

Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse.

Wo das steht? Im § 37.3 SGB XI, und es steht auch im Einstufungsbescheid, den jeder Pflegebedürftige von der Pflegekasse erhält.

Grundsätzlich steht es der zu pflegenden Person zu, die es nach ihrem Gutdünken einsetzen kann- um sich Hilfeleistungen, die sie ja benötigt "einzukaufen".

Wenn sie das Geld bekommen, müssen sie dafür diese Hilfeleistungen erbringen, z.B. kochen, füttern, einkaufen, die Person waschen, ins Bett bringen, an- und ausziehen.