Verweigerung von Erstattung, DHL und Verkaufsportal. Dürfen sie das? , Wie soll ich vorgehen?Anwalt?
Hallo ich habe ein sehr ernstes Anliegen.
Es handelt sich um einen Produkt die ich über eine Online Plattform verkaufen wollte.
Ich habe den Produkt verkauft der einen sehr hohen wert hat (25.000 € oder mehr).
Der Produkt ist bei der Firma angekommen für einen Authentifizierungscheck angekommen und die firma hat gesagt das es nicht die Markenstandarts enspricht und sie mir es zurück schicken.
Auf dem Weg zurück zu mir ist das Päckchen verloren gegangen.
Ich habe DHL kontaktiert und sie haben das bestätigt und haben gesagt das ich den Versender kontaktieren muss da er einen Vertrag mit DHL hat.
Das habe Ich getahn.
Die Frist der Firma für Rückerstattungen ist 30 Tage.
Am 30ten Tag schrieb mir die Firma eine E-Mail das ich keine Rückerstattung bekomme weil mein artikel angeblich gefälscht war und nicht den Markenstandarts enspricht.
Das steht nirgentwo in den Richtlinien der Firma das einzige was zum verlorenen Paket steht ist das Mann seine erstattung in maximal 30 Tage bekommt.(siehe Bilder)
Mann kann nicht nur weil mann sagt oder vermutet das ein Artikel nicht Markenkonform ist die Erstattung verweigern oder?
Was kann ich machen?
Soll ich einen Anwalt kontaktieren?
Wie soll ich vorgehen?
Ist das legal was diese Firma abzieht?
2 Antworten
Das braucht auch nicht dirt zu stehen;
weil das selbstverständlich ist dass man;
wenn man z.b. nike sneaker bestellt;
auch nike sneaker kriegt und nicht irge dein fale produkt a d Türkei!
und falls das päclchen cerloren geht dann kannst du auch nicht den nike original preis Verlangen!
weil das nicht original ist
Ja aber das Produkt ist echt nur weil es durch ihre Kontrolle durchgefallen ist heisst es nicht das es zu 100% nicht original ist . Und ich verlange das Geld weil ich der Meinung bin das dieser Produkt es auch Wert ist.
Ist es wirklich fair nur weil sie sagen es ist fake das ich am ende mein Eigentum und Geld verlier?
Du kannst deine Ansprüche gegen DHL auch als Empfänger geltend machen. Die Mithilfe des Absenders brauchst du nicht.
§ 421 (1) HGB
Solange das Paket aber nicht als Wertpaket verschickt wurde, ist die Erstattung auf 500 € gedeckelt. Den Wert musst du zudem nachweisen können.
Wenn ich das richtig sehe, dann muss der Wert so oder so nachgewiesen werden können, sollte es zivilrechtlich weiter gehen.
Lass dich nicht abwimmeln, nenn auch den o.g. Paragraphen.
Alles Klar ich danke Ihnen
Ich habe vor ein paar Tagen DHL kontaktiert und sie gefragt ob es möglich wäre eine Erstattung direkt beanzutragen. Der DHL Hotline Arbeiter hat gesagt das sowas nicht möglich ist.