DHL Paket verschwunden - Käufer droht mit Anwalt

6 Antworten

Im Gegensatz zum Verbrauchsgueterkauf (Verbraucher kauft von Unternehmer) haftest du als "Privatverkaeufer" nicht fuer den Verlustauf dsem Versandweg. Das Versandrisiko traegt der Kaeufer (BGB 447 Abs. 1). Den Nachweis ueber die Uebergabe der Sendung an DHL kannst du aber erbringen. Somit bist du aus der Haftung raus. Das scheint dem kaeufer aber nicht bewusst zu sein.

DHL will nun von dir einen Nachweis ueber den Wert der Sendung. Wenn du keinen erbringen kannst (z.B. weil du den Mailverkehr mit dem Kaeufer bereits geloescht und auch keinen Screenshot mehr von der Kleinanzeige hast) und der Kaeufer an der Erebringung eines entsprechenden Nachweises nicht mitwirken will, geht er halt leer aus. Du schuldest ihm zwar den Betrag, den dir die Transportversicherung zahlt, aber wenn die wegen fehlender Nachweise gar nichts zahlt, schuldest du auch dem Kaeufer nichts.

Es kann zwar durchaus sein, dass sich ein vom Kaeufer beauftragter Anwalt bei dir meldet und erst einmal ziemlichen Stuss behauptet (Anwaelte bluffen gern erst einmal weil sie hoffen, man faellt darauf rein), wenn du aber nachweisen kannst, die Sendung ordentlich aufgegeben zu haben und dass der Kaeufer seine Mitwirkung an der Abwicklung des Versicherungsfalls verweigert hat, hast du letztendlich nichts zu befuerchten.

Wurde hierbei ein Kaufvertrag erstell, oder gibt es schriftliche Niederlegungen (E-Mails) über den Kauf und den Preis, so kannst Du diese als Nachweis einreichen. Ich nehme ja an, dass Du das Geld vom Käufer bekommen hat, so dass Dir kein Schaden entstand. Da durch die Sendestatus-Meldung ergibt sich, dass der Käufer den BEZAHLTEN Artikel nicht erhalten hat und er dadurch der Geschädigte und Schadensersatz-Empfänger ist. Kommt die Ware doch noch an, so muss ER den geleisteten Schadensersatz zurück bezahlen. Also muss er, und nicht Du, das Geld von DLH bekommen.

DHL möchte jetzt wissen, wie hoch die Erstattungssumme ist. Du musst Belege einreichen und dann bekommst DU das Geld von DHL. Dieses musst Du dann an Deinen Kunden weiter leiten. Ein wenig wird es dauern, damit muss sich der Empfänger abfinden.

http://www.kaufenmitverstand.de/recht/recht.php

Ja, das ist mir bewusst, so soll es auch geschehen! Schriftverkehr gibt es nicht, da alles telefonisch besprochen wurde.

Ich habe angeboten einen Kaufvertrag zu erstellen um dies als Nachweis an DHL senden zu können, er zeigt sich aber wenig kooperativ und verweigert das, mit der begründung sich "nicht verarschen" zu lassen.

@Sportsfreund601

Hast Du noch Belege über die verschickte Ware? Rechnungen etc.? Ansonsten teile der DHL das mit, was Du verschickt hast und den Preis. Den Kaufpreis kannst Du ja durch den überwiesenen Kaufpreis belegen.

Tja ,da du nicht slebst deine ware verbummelt hast,kannst du sie ja nicht liefern,also würde ich den Kaufvertrag von anfang an als ungültig stehen lassen und evt.bei dhl ersatz anfordern....war ja versichert...

und dann kann er ihn immer noch auf Nicht Erfüllung des Kaufvertrags verklagen. Rechtlich gesehen kann er nicht einfach sagen "Kaufvertrag ungültig". Und Gled zurücküberweisen würd ich an der Stelle jetzt auch noch nicht. Wenns noch auftaucht dann guckt er auch doof aus der Wäsche. Keine Ware und kein Geld

"aber glaubt ich würde Ihn verarschen wollen, stellt er sich quer und droht mit einem Anwalt. Er hat kein Interesse einen rückdatierten Kaufvertrag als Nachweis zu erstellen um das als Nachweis an DHL zu senden"

was hat der Käufer damit zu tun? Das musst ja schön du erledigen. Du hast Emailnachweise über Kauf und die Anzeige. Mehr brauchst du doch überhaupt nicht.

Prinzipiell kann es dem Käufer allerdings auch egal sein was du da mit DHL am klären bist. Er hat ein Recht auf seine Ware, er hat sie nachweislich nicht bekommen, er kann den Anwalt einschalten.

Wenn die ware aber verloren gegangen ist wird doch der Kaufvertrag als ungültig erklärt oder nicht???Zudem wird er (Verkäufer) ersatz kriegen.Und wenn man ihm sein gekd zurück zahlt ist doch nix gewesen?Was sollen denn die Anwälte da machen?

@funbeenif

"?Was sollen denn die Anwälte da machen?"

"Schadensersatz neben der Leistung" Wenn er das was er kaufen wollte jetzt wegen dir wo anders zum teureren Preis holen muss dann musst du ihm die Differenz zahlen. Der Kaufvertrag ist nicht nichtig, auch wenn es viele gerne denken.

Prinzipiell kann es dem Käufer allerdings auch egal sein was du da mit DHL am klären bist. Er hat ein Recht auf seine Ware, er hat sie nachweislich nicht bekommen

Das Versandrisiko traegt beim "Privatverkauf" immer der Kaeufer. Der Verkaeufer haftet lediglich bis zur ordentlichen Uebergabe an den Frachtfuehrer (hier DHL). Die Uebergabe an DHL ist hier aber nachweisbar erfolgt.