Versicherung angedreht und will nicht zahlen?

8 Antworten

In dem Brief wurde erwähnt, dass ich den Vertrag erst hätte
unterschreiben dürfen, wenn ich vorher mindestens 6 Monate lang ohne
Unterbrechung in einem Arbeitsverhältnis gestanden hätte

Das dürfte wohl zutreffend sein. Insgesamt sind diese Kreditversicherungen sehr kritisch zu sehen - denn in den allermeisten Fällen ist das nur eine indirekte Methode, den Kredit zu verteuern, ohne den Zins anzuheben. Weigert sich der Kunde, das zu unterschreiben, erhält er oft eine Absage für den Kredit (aber nicht immer, es kommt tatsächlich auf den Versuch an!).

Diesbezüglich wurde jedoch nichts erwähnt und ich habe den Vertrag unterschrieben

Es steht aber ganz sicher in den Versicherungsbedingungen - die du mit Unterschrift anerkannt hast.

Hätte mir die Versicherungsberaterin gesagt, dass ich diese Versicherung
nicht haben darf, hätte ich mich woanders nach einer
Arbeitslosenversicherung umgesehen.

Was zu beweisen wäre. Der Normalfall ist das jedenfalls ganz sicher nicht (und im Übrigen versichert das ins Blaue hinein WIMRE auch niemand).

Der Beitrag, den ich dafür bezahlt habe wird mir auf mein Konto
Gutgeschrieben..

Das immerhin ist positiv. Damit hat der VR anerkannt, dass der Vertrag rückwirkend schwebend unwirksam war.

Aber ich habe nun keine gültige Arbeitslosenversicherung und bleibe auf den Kosten der Kreditraten(~350 EUR/Mntl.) sitzen

Richig. Und daran wird sich auch nichts ändern.

Habe ich irgendwelche Rechte, dass die Versicherung doch einen Teil meiner Kreditraten übernimmt?

Nein. Du könnntest nur die Bank wegen Falschberatung verklagen, aber das zu beweisen dürfte dir schwerfallen, denn für die Einhaltung der Versicherungsbedingungen ist regelmäßig nicht der Bankberater zuständig, sondern der VN.

Apolon  06.03.2017, 12:06

@FordPerfect,

du verwechselst etwas.

Wenn der Vertrag durch eine Versicherungsvermittlerin abgeschlossen wurde, haftet diese bei einer Falschberatung.

Daher müsste er die Versicherungsvermittlerin verklagen, aber nicht die Bank. 

Dazu müsste, man aber den Antrag und das Beratungsprotokoll haben um dies beurteilen zu können.

FordPrefect  06.03.2017, 12:23
@Apolon

Wenn der Vertrag durch eine Versicherungsvermittlerin abgeschlossen wurde, haftet diese bei einer Falschberatung.

Dat stimmt :-)

Allerdings ist es bei diesen verbundenen Geschäften im Privatkreditbereich stets so, dass der (Online-) Berater fix als Angestellter für die Bank arbeitet, und von Versicherungen i.d.R. keinen Schimmer hat, außer dass er bestimmte Abschlusssummen generieren muss je Monat. Das sind doch alles vorgefertigte Pakete, in denen nur die persönlichen Daten des Kunden noch eingepflegt werden müssen, den Rest inklusive Bonitätsabfrage etc. macht das System.

Und im Beratungsprotokoll steht garantiert, dass der Kunde auf die Bedingungen hingewiesen wurde und für die Richtigkeit seiner Angaben, sowie die Einhaltung der Bestimmungen selbst haftet.

FordPrefect  06.03.2017, 13:09
@FordPrefect

Nachtrag: § 34d Abs. 9 GewO greift bei Zusatzverträgen zu Darlehensverträgen genau nicht.

Apolon  06.03.2017, 13:39
@FordPrefect

@FordPerfect,

ich muss dir widersprechen.

Auch in Kombination von Darlehensverträgen mit weiteren Versicherungsverträgen kommt es darauf an, wer als Versicherungsvermittler tätig ist.

Jeder Versicherungsvertreter, bzw. Versicherungsmakler kann Darlehensgeschäfte vermitteln, wenn er die Erlaubnis nach 

 § 34c GewO für Allgemein-Verbraucherdarlehen ( Bauspardarlehen (Klein- und Blanko-, ohne dingliche Sicherung), Abrufkredite und Policendarlehen) und

 § 34i GewO für Immobiliar-Verbraucherdarlehen (Immobilienkredite und dinglich gesicherte Bauspardarlehen)

hat.

Und in diesem Fall, schreibt der TE von einem Versicherungsberater - ist zwar der falsche Begriff, man meint aber meistens den Versicherungsvermittler.

Dass der Vertrag über einen Bankangestellten vermittelt wurde, kann man aus dem Text nicht entnehmen.

Man muss auch beachten, dass es nicht nur eine Targo-Bank, sondern auch eine Targo-Versicherung gibt die nicht nur Online tätig ist, sondern auch Außendienstmitarbeiter hat. 

 

 

FordPrefect  06.03.2017, 13:46
@Apolon

@Apolon,

Man muss auch beachten, dass es nicht nur eine Targo-Bank, sondern auch eine Targo-Versicherung gibt die nicht nur Online tätig ist, sondern auch Außendienstmitarbeiter hat.

Das stimmt, jedoch würde ich aus dem Kontext schlussfolgern, dass es sich hier um den typischen Fall eines online beantragten Darlehens mit zeitgleich abgeschlossener Ausfallversicherung handelt. Darlehensfragen behandelt bei der Targo-Bank aber nur eine Fliale oder eben ein Mitarbeiter online nach Identitätsprüfung.

Anwalt. Die Frage ist allerdings ob das mit den 6 Monaten nicht doch bekannt war. Wenn es in den Unterlagen steht und du unterschrieben hast wird es schwierig.

"hätte ich mich woanders nach einer Arbeitslosenversicherung umgesehen"

Das Problem wäre wohl gewesen: Die Verträge der Versicherungen ähneln sich sehr, diese Klausel hättest Du wohl in allen anderen Versicherungen auch gehabt.

Das ist doch dann ein Beratungsfehler der Bank. Außerdem hast du das doch unterschrieben. Wieso hast du es nicht vorher gelesen?

XaveMyXoul 
Fragesteller
 05.03.2017, 22:38

Das muss ich wohl übersehen haben. Aber wie Du bereits sagtest, es ist ein Beratungsfehler der Bank. Also ist es ja nicht nur mein Fehler, da mir das so versprochen wurde von da und die Beraterin mir den Vertrag gar nicht erst hätte vorlegen dürfen... 

DerHans  05.03.2017, 22:40
@XaveMyXoul

Deswegen hast du ja auch deinen Beitrag erstattet bekommen.

Hallo XavelMyXoul,

die Targo-Bank hat recht.

in den Versicherungsbedingungen findet man diesen Hinweis:

§ 2 Nicht versicherbare Personen

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen,

a) die bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht mindestens sechs Monate ununterbrochen in einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsverhältnis von mindestens 17 Wochenstunden standen.

https://www.targoversicherung.de/documents/LV104_Kreditlebensversicherung%20Kreditkonto.pdf

Du hast eine Möglichkeit: Wenn es sich um eine Versicherungsvermittlerin handelte, kannst du gegen diese bezüglich Falschberatung vorgehen.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz musste diese den Versicherungsantrag dokumentieren in Form eines Beratungsprotokolls.

Weitere Informationen dazu, findest du im VVG §§ 6 folgende

https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__6.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FordPrefect  06.03.2017, 13:14

Der Verweis auf § 6 VVG scheidet hier m.E. aus, da es sich bei diesen Darlehensversicherungen faktisch immer um Fernabsatz nach § 312c BGB handelt, und dieser Fall explizit *nicht* im VVG abgedeckt ist. Siehe dazu § 6 Abs. 6 VVG.