Dachfenster verschimmelt. Vermieter macht nichts. Was soll ich jetzt tun?

4 Antworten

Soll ich das nun auf schriftlichem Wege klären

Das hättest Du von Anfang an tun sollen. Telefonate sind hinsichtlich ihrer Beweiskraft nichts wert.

Du solltest den Vermieter demnach schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) über den Mangel in Kenntnis setzen und hier eine Frist zur Behebung (ca. 14 Tage) setzen.

In diesem Zuge würde ich zur Not eine Ersatzvornahme ankündigen, wenn der Mangel innerhalb der Frist nicht behoben wird. Die Kosten könntest Du dann von der nächsten Miete abziehen.

Inwiefern eine Mietminderung möglich ist, wage ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. Man sollte aber bedenken, dass die Höhe nicht sonderlich hoch sein dürfte und das Problem damit auch nicht beseitigt wird.

Im übrigen "droht" man nicht mit Mietminderung. Man setzt diese nach § 536 BGB einfach durch.

Setze dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung und drohe dabei mit Mietminderung.

Wende dich SCHNELL an den Mieterschutzbund.

Zuerst einmal ein Tipp zur schnellen Selbsthilfe:

Besorg' Dir hochprozentiges Ethanol (Alkohol), fülle es in eine Sprühflasche und besprüh damit die vom Schimmel befallenen Stellen. Der Alkohol-Sprühnebel dringt auch in die Ritzen ein und vernichtet zuverlässig alle Schimmelsporen. Nachher gut lüften, sonst habt Ihr womöglich einen ordentlichen Rausch! Nachher mit Schimmelstop-Farbe drübermalen.

Dazu, wie es weiter geht, kann ich leider nichts sagen.