Muss Vermieter kaputtes Fenster reparieren?

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Das streitbefangene Fenster in der Dachgeschosswohnung lässt sich nicht öffnen - hat der Vermieter die Fensterverschlusssperre mit Absicht herbeigeführt, weil die Brüstungshöhe unterschritten ist ? Fussboden bis Fensterbank 85 cm ist bauliche Pflicht. wie hoch ist es bei dir?

Er muß das kaputte Fenster reparieren lassen, Du mußt ihn schriftlich dazu auffordern und ihm eine Frist setzen, hält er diese nicht ein, schick ihm eine Mahnung mit Hinweis, wenn er bis zum vorgegebenen Termin das Fenster nicht in Ordnung bringen läßt, bestellst Du selbst einen Handwerker auf seine Kosten.

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Fehler, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Fehler, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Bei Wohnungsmängel die im Laufe der Mietzeit auftreten, hat der Mieter verschiedene Gewährleistungsrechte. Neben dem Reparaturanspruch gibt es das Mietminderungsrecht, Zurückhaltungsrecht, Schadenersatz und das Recht zur fristlosen Kündigung. Sind die Mängel nicht behebbar oder kommt der Vermieter seiner Mängelbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Mieter auch unter gewissen Voraussetzungen die Mietwohnung kündigen, auch fristlos.

Mieter können die Mietpreisforderung des Vermieters mit einer Gegenforderung etwa wegen Mängeln an der Wohnung – aufrechnen - . Ein Schadenersatz-. Rückzahlungs-. oder Mietminderungsanspruch kann dann mit der nächsten Mietforderung verrechnet werden. Zwar gibt es Klauseln im Mietverträgen, die dieses Recht einschränken oder sogar ausschließen. Ein generelles Aufrechnungsverbot ohne Einschränkungen ist aber unwirksam. Allerdings kann ein eingeschränktes Aufrechnungsverbot im Mietvertrag wirksam vereinbart werden.

Kommt es zum Streit, dann muss der Mieter das Vorliegen des Mangels und die rechtzeitige Mängelanzeige beweisen, der Vermieter muss beweisen, dass der Mangel nicht aus seinem Gefahrenkreis stammt, oder das der Mangel nur eine geringfügige Beeinträchtigung darstellt, oder das der Mangel der Mieter von Anfang an kannte. Allerdings ist die unterlassene Meldung eines Mangels nur von Bedeutung, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Mangelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte. Hat der Mieter sich nicht erheblich in der Mietminderungsqoute nach oben "verschätzt" wird man Ihm aber auch keinen Strick daraus drehen können. Nach der Auffassung einiger Gerichte kann es das Doppelte einer berechtigten Mietminderungsqoute ausmachen.

Wenn das Fenster definitiv kaputt ist, muss der Vermieter es reparieren. Dazu gehört aber eine schriftliche Mängelanzeige des Mieters an den Vermieter mit Fristsetzung zur Behebung. Mietminderung kann angekündigt werden. Zu Sonnenschutz ist der Vermieter nicht verpflichtet, da die Wohnung gemietet wird wie gesehen. Dafür müssen Sie selbst sorgen.

Warum weiß ich nicht, aber man kann den Hebel nicht bewegen.

Schonmal dem Vermieter schriftlich mitgeteilt (Mängelanzeige)?

Dass das Fenster nicht zu öffnen ist, hat uns der Vermieter erst bei der Schlüsselübergabe gesagt, da bestand der Mietvertrag schon fast 3 Wochen.

Ihr habt für 3 Wochen Miete bezahlt ohne die Mietsache nutzen zu können?

Ich finde es eine Frechheit vom Vermieter, jeden Monat pünktlich die Miete zu kassieren und sich nicht um sowas zu kümmern.

Schonmal dem Vermieter mitgeteilt (Mängelanzeige)?

Ist er dazu verpflichtet?

Durchaus. Mietminderung mal angedroht?

Wenn ja, er es aber nicht richten lässt, darf ich dann einen Fernstermonteur kommen lassen und dem Vermieter die Rechnung schicken lassen?

Nein. Wenn du einen Monteur beauftragst schuldest du diesem die Rechnung, denn nur zwischen dir (Auftraggeber) und diesem (Auftragnehmer) kommt ein Vertrag zustande.

Wenn der Vermieter aber der Aufforderung zur Beseitigung nicht in angemessener Frist nachkommt, kannst du die dir entstandenen Kosten als Schadenersatz von der Miete abziehen.

Erst einmal musst du ihm aber die Chance geben nachzubessern. Konkrete Fristen setzen (3-4 Wochen), Mietminderung androhen (wie viel müsstest du mal googlen oder Mieterbund fragen, wo du Mitglied werden solltest), bevor du selbst etwas beauftragst.