Verlustvortrag Gewerbe - Verrechnung Einkommensteuer

2 Antworten

Hallo,

wie sollen wir das verstehen:

"Dies wird auch vom Finanzamt so gesehen.

In der Einkommensteuererklärung wird der Gewinn aus 2013 allerdings wieder voll angerechnet"

Gruß

dervagabund

columbus1963 
Fragesteller
 22.10.2014, 16:49

das Problem: Durch den Verlustvortrag ist der Gewinn in 2013 = 0 ............

trotzdem wird der Gewinn in der Einkommensteuererklärung voll reingenommen..... also nicht mehr mit 0....

Das ganze ist doch ganz einfach zu erklären:

Du wirst einen "Bescheid über den vortragsfähigen Verlust 2012" erhalten haben, und zwar neben dem Einkommensteuerbescheid 2012.

Für 2013 wirst Du ebenfalls einen Einkommensteuerbescheid erhalten haben, und in dem Bescheid wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte der festgestellte vortragsfähige Verlust abgezogen, und Du erhältst wieder einen Bescheid über den vortragsfägigen Verlust 2013.

Wenn Du aber im Jahre 2012 neben dem Verlust aus Gewerbe positive Einkünfte hattest - etwa aus nichtselbständiger Arbeit - wurde der Verlust aus Gewerbetrieb natürlich mit den positiven Einkünften verrechnet, und es kann keinen Verlustvortrag geben.

columbus1963 
Fragesteller
 22.10.2014, 18:29

Wahrscheinlich drücke ich mich unklar aus..... ein Beispiel in Zahlen:

Verlustvortrag Gewerbe 2012: 30.000,--

Gewinn Gewerbe in 2013: 10.000,--

durch Verlustvortrag = 0,--

in der Gewerbesteuer 2013 werden aber die 10.000,-- voll angerechnet !!??

columbus1963 
Fragesteller
 22.10.2014, 18:30
@columbus1963

sorry....natürlich erfolgt die Anrechnung in der Einkommensteuererklärung 2013.....und das verstehe ich nicht....

Helmuthk  22.10.2014, 22:47
@columbus1963

Ich verstehe Dein Problem nicht.

Wenn Du für 2012 einen Bescheid über einen vortragsfähigen Verlust von 30.000,00 € erhalten hattest und Deine Einkünfte 2013 bei 10.000,00 € lagen, werden diese 10.000,00 € durch den Verlustvortragauf 0,00 gestellt, und Du erhältst einen neuen Bescheid über den vortragsfähigen Verlust 2013.

Dasselbe Prinzip gilt bei der Gewerbesteuer. Dort wird auch für jedes Jahr der Gewerbeverlust festgestellt, und nach Verrechnung mit Gewerbeeerträgen jedes Jahr vermindert ausgewiesen.