Umsatzsteuer vom Gewinn abziehen in die Einkommensteuererklärung?
Hallo,
bin selbstständig und war bis 2014 noch Kleinunternehmer, jedoch überschreitete ich die 17.500 € Grenze. 2015 dachte ich nicht mehr daran und das Finanzamt teilte mir erst kürzlich mit, das ich noch die Umsatzsteuererklärung für 2015 abgeben muss (die Einkommensteuererklärung läuft noch, daher etwas verspätet).
Alles soweit klar und da kommen wir auch zu meiner Frage:
Zählt die Umsatzsteuerschuld (die ich mir Anhand Rechnungen ausrechnen kann, wie hoch diese ist) als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung? Damit kann ich ja meinen Gewinn deutlich drücken.
Umsatzsteuervorauszahlungen habe ich 2015 noch nicht geleistet.
2 Antworten
Jein.
USt. ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Sie vermindern aber deine Einnahmen, bzw. sie sind von vornherein keine Einnahmen.
Wenn du beispielsweise 100,- eingenommen hast, dann ist daraus nur der Teilbetrag von 84,03 eine Einnahme, die dein zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Das heißt, du kannst deine Steuererklärung komplett neu stricken.
Denk auch dran, dass du auch gleichzeitig die Vorsteuer abziehen kannst.
Hoffentlich bricht dir dieser Lapsus nicht das Genick.
Das kommt im Endeffekt raus, ja. Aber mach es richtig. Du musst deine Umsätze korrigieren.
Denk auch dran, dass du bei deinen gewerblichen Kunden die Umsatzsteuer nachberechnen kannst.
Geh kein Risiko ein, such einen Steuerberater auf.
Natürlich ist die ans FA abgeführte USt Betriebsausgabe, da widerspreche ich dem/der Mojoi.
Zu recht! Und ich schäme mich gerade in Grund und Boden.
Ich nehme mal an, dass du deinen Gewinn nach § 4 (3) EStG also Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Dabei stellt die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe - im Gegenzug die von Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme dar. Damit führt die Umsatzsteuerabschlusszahlung zu einer Minderung des Gewinns.
Hallo,
ja ich mache die EÜR.
Also kommt meine errechnete zu zahlende Umsatzsteuer in die EÜR, wenn ich das richtig verstehe?
Ja, in Zeile 16 kommt die vereinnahmte USt und in Zeile 49 die an das Finanzamt abzuführende USt.
Ja ich verstehe das mit Umsatzsteuer / Vorsteuerabzug.
Es ist ein spezieller Fall bei mir nun, da ich keine Vorsteuer / Quartalszahlungen geleistet habe, kommt nun die ganze Umsatzsteuer auf mich zu. Und dies würde ich gern vom Gewinn abziehen, das war meine Frage, ob dies korrekt wäre.