Verkehrszeichen (Z.250) missachtet in der Probezeit

6 Antworten

TBNR 141166

Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

( B - 1) 15,00€


Das hat keine Folgen für Deine Probezeit und wird auch nicht vermerkt.

Erst wenn Du einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße begehen solltest die mit Punkten und einem Bußgeld von 40€ oder mehr verbunden sind musst Du Dir Gedanken machen.

Das ist nur eine Ordnungswidrigkeit und deshalb gibt es auch keine Strafe von 15 Euro, sondern nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Schlimmeres passiert nicht.

Du hast das Schild "Anlieger frei" nicht beachtet? Was soll das denn heißen?

Aber die Probezeit wird dadurch nicht verlängert - wobei Du nach dieser Frage eigentlich noch ein paar Theoriestunden nötig hättest!

Der Betrag von 15,-- € ist ein Verwarnungsgeld, das keine weiteren Konsequenzen nach sich zieht. Ab 40,-- € ist es ein Bußgeld.

Keine Angst das wird keine weiteren Konsequenzen haben ;)